Auftrag & Strategie
Schweizer Radio und Fernsehen setzt Tag für Tag einen umfangreichen, gesetzlich festgeschriebenen Service-public-Auftrag um. Diese Leistungen sind für Gesellschaft und Demokratie existenziell. SRF fördert die freie Meinungsbildung durch umfassende und sachgerechte Information, vermittelt kulturelle Werte und sorgt für Bildung sowie Unterhaltung des Publikums. Dessen Ansprüche und Bedürfnisse stehen dabei im Zentrum.
Rechtsgrundlagen
Der Auftrag von SRF ist in der Bundesverfassung verankert. Sie definiert die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen als Sache des Bundes und gewährt zugleich Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung. Artikel 93.2 besagt zudem:
Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.
Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) und die Konzession präzisieren den Leistungsauftrag für die Gesamtheit der SRG. Die Konzession spiegelt die Ansprüche und Erwartungen von Politik und Gesellschaft wider und hält unter anderem fest, dass die SRG mittels ihrer Programme und übrigen publizistischen Angebote zu folgenden Zielen beiträgt:
• freie Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
• kulturelle Entfaltung und Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens
• Bildung des Publikums, namentlich durch die regelmässige Ausstrahlung von Sendungen mit bildendem Inhalt
• Unterhaltung
Leitlinien von SRG und SRF
Übergeordnete Richtlinien für die SRF-Mitarbeitenden sind das Leitbild, die Unternehmensstrategie und die Programmcharta der SRG. Letztere beinhaltet publizistische Grundsätze und gilt für die Programmschaffenden aller Radio- und Fernsehprogramme. Die einzelnen Unternehmenseinheiten setzen die Vorgaben der SRG unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen und medialen Unterschiede um.
Die Publizistischen Leitlinien von SRF formulieren die Grundsätze der Programmcharta auf operativer Ebene. Der umfassende Normenkatalog ist für alle Redaktionen von SRF verbindlich. Er trägt zur Sicherung der publizistischen Qualitätsstandards sowie zur Einhaltung von Medienrecht und Medienethik bei.
Service public als Haltung
SRF ist dem Publikum verpflichtet, das für die Programme Gebühren bezahlt. Das Berufsethos, beschrieben in der Programmcharta und den Publizistischen Leitlinien, basiert letztlich auf den Werten der Aufklärung. SRF erfüllt den Leistungsauftrag glaubwürdig, zuverlässig und unabhängig und setzt in der Gesamtheit der Angebote auf Vielfalt, Substanz und Qualität.
Die Programme von SRF spiegeln das Schweizer Leben auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene in allen für die Gesellschaft wichtigen Bereichen – namentlich Politik und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft, Sport und Gesellschaft, Unterhaltung und Bildung. Demokratische Debatten, Pluralismus und Fairness tragen zur qualifizierten, freien Meinungsbildung bei. SRF bringt dem Publikum Grossereignisse nahe, ermöglicht verbindende Erlebnisse und berichtet regelmässig über die anderen Landesteile. Kulturschaffen wird nicht nur abgebildet, sondern gezielt gefördert. SRF richtet sich an ein breites Publikum, auch mit komplexen Inhalten, und schafft Angebote für spezifische Interessengruppen.
Für hohe Zugänglichkeit sorgen auch die Angebote für Sinnesbehinderte: barrierefreie Internetseiten, zahlreiche untertitelte Fernsehsendungen (das komplette Programm zwischen 19 und 22 Uhr sowie alle Live-Sendungen von Mittag bis Mitternacht), die «Tagesschau» mit Gebärdensprache auf SF info oder ausgesuchte Spielfilme als Hörfilme mit Audiodeskription.





