Wann braucht es den Rettungswagen?

Seit 1999 gilt der ganzen Schweiz die Notfallnummer 144. Sie ist primär dann zu wählen, wenn lebensbedrohliche Situationen vorliegen sowie bei starken Schmerzen, die in einem naheliegenden Spital untersucht und behandelt werden müssen. Immer häufiger wird die Ambulanz aber wegen Bagatellen gerufen.

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Mit der Ambulanz unterwegs - Echte Notfälle werden selten

8:21 min, aus Puls vom 14.1.2013

Die 144 soll nur in begründeten Fällen gewählt werden. Ansonsten empfiehlt sich Kontaktaufnahme mit dem ärztlichen Notfalldienst. Auch der Gang in die Notapotheke  oder eine Fahrt mit dem Taxi in den Notfall des nächstliegenden Spitals kann sich auszahlen. Denn eine Fahrt mit der Ambulanz kann teuer zu stehen kommen.

Je nach Kanton beträgt der Ansatz für einen Einsatz der Ambulanz zwischen 700 und 800 Franken. Dazu kommt ein Kilometergeld. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei  medizinisch begründeten Transporten und bei Rettungsaktionen bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Könnte der Patient selber mit dem Auto oder mit dem Taxi ins Spital fahren, übernimmt die Krankenkasse die Kosten selbst dann nicht, wenn eine Drittperson die Ambulanz gerufen hat.

Kostenübernahme für Transport und Rettung

Transportkosten sind laut Gesetz Aufwendungen, die entstehen, wenn eine erkrankte Person – ohne unmittel­bare Lebensgefahr – für eine Behandlung zum Arzt oder ins Spital gebracht werden muss und dies aus medizinischen Gründen weder zu Fuss noch mit ­einem öffentlichen Verkehrsmittel möglich oder zumutbar ist.

Bei solchen Transporten übernimmt die Grundver­sicherung 50 Prozent pro Fall. Dies gilt sowohl für die Schweiz als auch fürs Ausland. Die Kasse vergütet aber maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.

Unter medizinisch notwendiger Rettung versteht man die Befreiung aus einer Notlage oder aus Lebensgefahr und den ­anschliessenden Nottransport ins Spital (etwa die Bergung eines Bergsteigers aus einer Gletscherspalte samt Heli-Transport ins Spital). Um eine «Rettung» handelt es sich auch, wenn jemand zu Hause z.B. ­einen Herzinfarkt erleidet und deshalb notfallmässig ins Spital muss.

Rettungskosten werden nur beglichen, wenn die Bergung in der Schweiz durchgeführt wurde. Hier zahlen die Kranken­kassen aus der Grundversicherung ebenfalls 50 Prozent pro Fall, maximal jedoch 5000 Franken pro Kalenderjahr.

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