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Hinterhof- statt Meerblick: Wenn der Katalog zu viel verspricht
Aus Kassensturz vom 30.06.2015.
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Familie und Freizeit Hinterhof- statt Meerblick: Wenn der Katalog zu viel verspricht

Luxus-Suite mit Meersicht gebucht, kleines Zimmer mit Blick auf eine stark befahrene Strasse erhalten. Ein typisches Beispiel für Ferienärger. «Kassensturz» gibt Tipps, wie sich Reisende in einem solchen Fall wehren können.

Bestätigung mit den Vermerken «Aussicht auf den Pier» und «58 Quadratmeter».
Legende: Die Buchungsbestätigung sah vielversprechend aus. ZVG

Dieter Holenstein und seine Frau bereisten mehrere Wochen Australien. Der krönende Abschluss sollte ein fünftägiger Aufenthalt in Sidney sein. Von zuhause aus suchte sich das Paar ein schönes Hotel für die letzten erholsamen Tage. Auf booking.com wurden sie fündig: Im Blue Sidney buchte Dieter Holenstein schliesslich fünf Nächte für knapp 1700 Franken. Die Wahl viel aus zwei Gründen auf dieses Hotel: «Wir entschieden uns für dieses Hotel, weil es direkt am Meer liegt und Aussicht auf den Pier versprochen wurde. Zudem gefiel uns die Grösse des Zimmers», erinnert sich Dieter Holenstein.

Doch es kam anders. Das als «Luxus Suite» angepriesene Hotelzimmer entsprach den Bildern und der Beschreibung im Internet überhaupt nicht: Vor dem Fenster des Hotelzimmers lag nicht etwa der Hafen von Sidney, sondern eine stark befahrene Strasse und eine Tankstelle. Und: Das Zimmer hatte nicht wie bestätigt 58 m2, sondern lediglich 40 m2 – inklusive WC/Bad. Die Enttäuschung war gross.

Lausige 170 Franken zurück

Zurück in der Schweiz folgte eine Mailschlacht mit booking.com, dem Vertragspartner von Dieter Holenstein. Nach langem hin und her bekam er schliesslich knapp 170 Franken zurückerstattet. Eine lächerliche Entschädigung!

Das ist kein Einzelfall. Jedes Jahr treffen nach den grossen Ferien solche und ähnliche Anfragen und Beschwerden in der «Kassensturz»-Redaktion ein. Aber wie kommt man zu seinem Recht?

Hier finden Sie Tipps:

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Studiogespräch mit Gabriela Baumgartner
Aus Kassensturz vom 30.06.2015.
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Falsche Ferien-Versprechen

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