Wer haftet bei Unfällen und Schäden?

Der dritte Teil der Serie «Kassensturz – ganz tierisch» beantwortet rechtliche Fragen rund um die Haustiere. Anhand von drei konkreten Beispielen erklärt Rechtsanwalt Gieri Bolliger, Experte für Tierrecht, wer für Schäden und Unfälle haftbar gemacht werden kann.

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Wer haftet bei Unfällen und Schäden?

11 min, aus Kassensturz vom 31.1.2012

Fall 1: Unfall beim Windhund-Rennen

Windhündin Chirin jagte während eines Rennens dem Hasen nach und erwischte ihn auch prompt. Der Mann an der Hasen-Maschine machte darauf einen fatalen Fehler: Er bremste das Gefährt ab, beschleunigte aber gleich wieder. Chirin stand auf dem Hasen. Durch die Beschleunigung wurde ihr Bein mit Wucht weggerissen. Besitzer Rolf Bächtiger erinnert sich: «Chirins Ellbogengelenk ist explodiert. Nicht einfach nur gebrochen, sondern richtiggehend explodiert.»

Das Tier wurde operiert und musste mühsam wieder lernen zu laufen. Chirins Rennkarriere ist definitiv vorbei, der Schaden enorm: Die Hündin fällt für die Zucht aus, für Operation und Therapien hat Rolf Bächtiger 6000 Franken bezahlt. Was ihn besonders ärgert: Weder Rennveranstalter noch Hasenzieher wollen sich an den Kosten beteiligen. Die Begründung: Im Reglement lehne der Veranstalter klar jegliche Haftung pauschal ab.

Der Rechtsexperte: Haftung liegt beim Verursacher

So einfach geht das aber nicht, wie Gieri Bolliger, Geschäftsführer der Stiftung für das Tier im Recht, erklärt: «Wenn der Hasenzieher einen Fehler gemacht hat, dann liegt die Haftung für den Hund beim Veranstalter oder beim Bediener der Maschine. Das gilt selbst dann, wenn eine Haftung im Rennreglement ausgeschlossen ist.»

Fall 2: Abgebissenes Ohr in der Tierpension

Ein weiteres Opfer ist Mischlingsrüde Angelo: Seine Besitzerin Brigitte Singer gab ihn vorübergehend in eine Tierpension und hoffte, er könne sich dort von einer Operation erholen. Stattdessen hatte er einen folgenschweren Zusammenstoss mit einem Pitbull, dessen Maulkorb sich angeblich gelöst hatte. Resultat: Ein gequetschtes Ohr, das nicht mehr gerettet werden konnte.

Der Rechtsexperte: Pension trägt Verantwortung

Ohr-Amputation und Nachbetreuung der Wunde kosteten 1000 Franken. Das Tierheim schliesst im Vertrag zwar eine Haftung bei Unfällen aus, hatte aber ein Einsehen: Es kommt für die Operationskosten und sogar für die Umtriebe von Brigitte Singer auf. Muss es auch, wie Tieranwalt Gieri Bolliger erläutert: «Die Tierpension muss sicherstellen, dass ein Maulkorb richtig angebracht ist. Wenn durch die unsachgemässe Montage Schäden entstehen, dann ist die Tierpension dafür haftbar.»

Fall 3: Gekaufter Labrador hat Erbkrankheit

Auch Labrador-Hündin Cara hat ein hat ein teures Leiden. Sie hat eine Ellbogen-Dysplasie, eine typische Erbkrankheit bei Labradors. Ihr Tierarzt Rico Vannini stellt eine schlechte Prognose: «Für eine optimale Behandlung müssen beide Gelenke operiert werden. Nach zwei oder drei Jahren wird das Tier Arthrose bekommen und bis ans Lebensende Medikamente benötigen.» Auf Hundebesitzerin Angi Debrunner warten immense Kosten: 8000 – 10‘000 Franken, je nach Lebenserwartung von Cara.

Cara stammt aus einer Zucht in Grossdietwil. Auf ihrer Internetseite versprechen die Züchter, ihre Tiere seien gesund und Dysplasie-frei. Einer sicheren Zucht stehe nichts im Wege.

Der Rechtsexperte: Rückgabe wäre möglich

Bei Labrador Dara stimmte das offensichtlich nicht, sie ist laut Gieri Bolliger rechtlich gesehen eine mangelhafte Ware: «Grundsätzlich hat man das Recht, eine Kaufsache zu erhalten, wie sie versprochen wurde. In diesem Fall hat diese aber einen Mangel. Die Besitzerin könnte im Extremfall den Hund zurückgeben.»  Natürlich sei das aber keine sinnvolle Lösung, betont der Tieranwalt, da bereits eine Mensch-Tier-Beziehung aufgebaut wurde. Bolliger empfiehlt daher, sich auf eine Preisreduktion zu einigen.

Nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hatte, lenkte die Züchterin ein. Sie versprach, mit der Mutter von Dara nicht mehr weiter zu züchten. Ausserdem bietet sie Frau Debrunner an, die Hälfte des Kaufpreises von 1200 Franken zurückzuerstatten. An den massiven Tierarztkosten will sie sich aber nicht beteiligen.

Daras Besitzerin Angi Debrunner ist dennoch zufrieden mit dieser Lösung. Denn eine Rückgabe ihres vierbeinigen Lieblings käme für sie niemals in Frage.

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Wer haftet bei Unfällen und Schäden?

2:14 min, aus Kassensturz vom 31.1.2012

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Teil 3: Wer haftet bei Unfällen und Schäden?

5:03 min, aus Kassensturz vom 31.1.2012

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