Zum Inhalt springen

Header

Video
Verlorenes Pensionskassengeld: Eine Bank sucht 50'000 Franken
Aus Kassensturz vom 02.02.2016.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 58 Sekunden.
Inhalt

Geld Vergessenes Pensionskassen-Geld: Eine Bank sucht 50‘000 Franken

Albert Zollinger hat vor über 20 Jahren Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto parkiert. Das Geld ist nicht mehr auffindbar. Die Bank sagt, sie habe das Konto aufgelöst, kann aber nicht belegen, wohin das Geld ging. Ein verzwickter Fall. «Kassensturz» gibt Tipps, wie das zu verhindern ist

Vor zwanzig Jahren musste Albert Zollinger sein Baugeschäft schliessen. Sein angespartes Vorsorgegeld hat die Basler Versicherung 1995 auf ein Freizügigkeitskonto bei der Glarner Kantonalbank überwiesen.

Das Geld, damals 52'239 Franken, ging vergessen. Erst als sich Albert Zollinger vor zwei Jahren frühzeitig pensionieren liess, fand er die Unterlagen zum Freizügigkeitskonto.

Nur noch Saldierungsunterlagen gefunden

Albert Zollinger wäre auf das Geld angewiesen. Deshalb fragte er bei der Glarner Kantonalbank nach an. Zuerst antwortete die Bank, es gäbe kein Konto auf seinen Namen.

Aktualisierung vom 08.03.2016:

Nach dem «Kassensturz»-Bericht vom 2. Februar überprüfte die Glarner Kantonalbank die Angelegenheit erneut. Man habe intensiv recherchiert und mit grossem Aufwand alte Dokumente gefunden, die belegen, dass die Glarner Kantonalbank das Geld 1995 auf ein eigenes Konto von Albert Zollinger überwiesen habe und dass das Geld kurz darauf abgehoben worden sei.

Anfangs Februar sagte «Kassensturz», die Glarner Kantonalbank schulde Herrn Zollinger die 50‘000 Franken nach wie vor. Nun ist klar: Dem ist nicht so. Die Bank überwies das Geld korrekt. Albert Zollinger sagt, er könne sich nicht mehr daran erinnern, das Geld bezogen zu haben. Er habe vor 20 Jahren beruflich und privat schwierige Zeiten gehabt, sei nun aber froh, dass der Fall geklärt ist.

Erst nachdem Albert Zollinger einen Anwalt beauftragte und 200 Franken zahlte, forschte sie nach. Und fand Dokumente, die belegen, dass sie das Freizügigkeitskonto 1995 saldiert hatte, also aufgelöst hatte.

Was nachher mit Albert Zollingers Vorsorgegeld passierte, ist unklar. Albert Zollinger war einen Moment lang sprachlos: «Es kann doch nicht sein, dass eine Bank sagt: Wir haben das Geld bekommen, es ist aber nicht mehr da und wir wissen nicht, wo es ist.»

Für die Bank war die Sache erledigt. Sie schrieb, ihre «Aufbewahrungspflicht für die entsprechenden Unterlagen» wäre 10 Jahre, deshalb könnten sie keine weiteren Angaben machen. Und sie würden «keine Leistungspflicht» ihrerseits sehen.

Für Albert Zollinger war die Sache nicht erledigt. Er suchte weiter nach seinem Guthaben und fragte er bei der Zentralstelle 2. Säule nach. Hier melden Vorsorgeeinrichtungen vergessene Gelder (siehe Kasten). Doch auch hier: Von seinen 52'000 Franken keine Spur.

Albert Zollinger ist kein Einzelfall, häufig vergessen Arbeitnehmer bei einem Stellenwechsel oder nach einem Arbeitsunterbruch Pensionskassen-Guthaben mitzunehmen. Nach zwei Jahren gehen diese Gelder normalerweise an die Auffangeinrichtung BVG über. Diese verwaltet die Vorsorgegelder bis sich die Besitzer melden, heute sind das drei Milliarden Franken.

Welche Aufbewahrungsfrist gilt?

Für den Pensionsversicherungs-Experten Martin Hubatka ist das ein verzwickter Fall. Auch er kann sich nicht erklären, wo das Geld geblieben ist. Er sagt jedoch, die Glarner Kantonalbank stehe in der Beweispflicht. Und er verweist, auf die entsprechenden Verordnungen im Gesetz.

Generell gelte zwar nach einer Überweisung von Vorsorgegeldern eine Aufbewahrungspflicht für Dokumente nur von zehn Jahren.

Die Glarner Kantonalbank kann aber nur die Saldierung aus dem Jahr1995 belegen – und nicht wohin sie die PK-Gelder überwiesen hat. Deshalb sagt der Vorsorgeexperte gelte die Aufbewahrungspflicht bis «die Person ihr 100. Altersjahr vollendet hat oder vollendet hätte.» Somit steht für Martin Hubatka die Bank in er Verantwortung, er sagt, in dem Sinne schulde sie Albert Zollinger das Geld.

Anders sieht das die Glarner Kantonalbank. Sie geht davon aus, dass sie Albert Zollingers Pensionskassengelder 1995 überwiesen hat - entweder an ihn oder an eine andere Pensionskasse. In diesem Fall gelte die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren, betont Hanspeter Rhyner, Vorsitzender Geschäftsleitung Glarner Kantonalbank.

Rhyner sagt, die Bank habe ihre Pflicht erfüllt: «Wir müssen die Belege zehn Jahre aufbewahren, vom Zeitpunkt an, als die Freizügigkeitsleistung überwiesen wurde, zehn Jahre also bis 2005. Anschliessend sind wir zu keiner Aufbewahrung verpflichtet. Deshalb haben diese Belege auch nicht mehr vorliegend.» Er sagt, um weiter zu suchen, brauche seine Bank weitere Angaben.

Video
Studiogespräch mit Martin Hubatka, Pensionskassen-Experte
Aus Kassensturz vom 02.02.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 39 Sekunden.

So forschen Sie nach

Box aufklappen Box zuklappen
So forschen Sie nach

Bei Job-Wechsel können Pensionskasse-Gelder verloren gehen. Wie sie nachforschen. Zum Artikel

Experten-Chat

Box aufklappen Box zuklappen

Fragen aus dem Publikum zu Pensionskasse und Jobwechsel haben Experten hier im Chat am 2.2.16 beantwortet. Das Protokoll

Meistgelesene Artikel