Von 1996 bis 2013 wurden in einigen Kantonen zu hohe Krankenkassen-Prämien bezahlt; in anderen Kantonen zu tiefe. Dieses Ungleichgewicht will der Bund bis 2017 ausgleichen. Deshalb müssen Versicherte im Jahr 2016 in elf Kantonen erneut einen Prämienzuschlag bezahlen. Dieser beträgt zumeist 48 Franken.
Mit den Zuschlägen werden Beträge finanziert, welche Versicherte in Kantonen zurück erhalten, in denen in der Vergangenheit zu hohe Krankenkassen-Prämien bezahlt wurden, wie das Bundesamt für Gesundheit BAG mitteilt.
Prämien-Zuschlag nach Kantonen
Kanton | KK-Prämien-Zuschlag 2016 |
---|---|
AR | 48.- |
BE | 48.- |
BL | 48.- |
LU | 18.- |
GL | 48.- |
JU | 48.- |
NW | 48.- |
OW | 48.- |
SH | 48.- |
SO | 48.- |
UR | 48.- |
Der Zuschlag wird auch bei Versicherten erhoben, die nicht die ganze Prämie bezahlen (z. B. Prämienverbilligung).
Nutzniesser müssen warten
Versicherte in anderen Kantone erhalten im Gegenzug eine Rückerstattung. Die Höhe der Rückerstattungen für nächstes Jahr werden erst im Februar publiziert. Erst dann wird die als Berechnungsgrundlage dienende Zahl der Versicherten bekannt sein.
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