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«Miini Region»: Coop kippt strengere Regeln
Aus Espresso vom 30.10.2015. Bild: Coop
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Konsum «Miini Region»: Coop kippt strengere Regeln

Was unter dem Label «Miini Region» verkauft wird, soll höchstens 20 Kilometer von der Verkaufsstelle produziert worden sein. Eigentlich wollte Coop bis im Herbst 2015 diese strenge Regel umsetzen. Doch nun krebst Coop zurück. Der 20-Kilometer-Radius berücksichtige die «Kundenwahrnehmung zu wenig».

Es wäre ein echtes Bekenntnis zu Regionalität gewesen: «Neu haben wir einen Radius von 20 Kilometern für regionale Produkte definiert», liess sich Roland Frefel, Leiter Frischprodukte bei Coop, im Dezember 2014 von der Sonntags-Zeitung zitieren.

«Das heisst: Der Ort, an dem das Produkt verkauft wird, darf nicht mehr als 20 Kilometer vom Ort entfernt sein, an dem es produziert wurde.» Coop stellte in Aussicht, dass dies bis Herbst 2015 umgesetzt sein sollte.

Weiterhin riesige Regionen

Die Ankündigung von damals ist heute nichts weiter als Makulatur: «Wir haben festgestellt, dass der 20-Kilometer-Radius die Kundenwahrnehmung zu wenig berücksichtigt», sagt Coop-Mediensprecher Ramón Gander zum Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

Manchmal sei es sinnvoll, den Radius auszuweiten. «Eine Solothurner Torte wird praktisch im ganzen Kanton als regional betrachtet und wird entsprechend als ‹Miini Region›-Produkt verkauft.»

Streng genommen, heisst das: Die Solothurner Torte kann sowohl in Grenchen (15 Kilometer nördlich von Biel) als auch in Dornach (10 Kilometer südlich von Basel) verkauft werden.

Migros: Grosse Regionen sind normal

Die Migros definiert zwar genau, was sie unter ihrem Label «Aus der Region. Für die Region.» verkauft. Der Grossverteiler fasst die Region aber viel weiter und bindet sie an ihre Firmenstruktur. Regional ist bei der Migros, was aus der jeweiligen regionalen Genossenschaft stammt. Die Migros Aare erstreckt sich beispielsweise über die Kantone Aargau, Solothurn und Bern. Eine sehr grosse Region.

Eine Frage der «Kundenwahrnehmung»

Die Definition, in welchen Verkaufsstellen Coop ein Produkt unter dem Label «Miini Region» verkaufe, erfolge immer spezifisch für einzelne Produkte, beziehungsweise für einen Produzenten, sagt der Coop-Sprecher weiter. «Würste der Dorfmetzgerei Aeberhard bei Kerzers werden beispielsweise nur in vier Supermärkten als ‹Miini-Region›-Produkte gekennzeichnet, da nur Leute im näheren Umfeld einen Bezug zu dieser Metzgerei haben.»

Coop-Sprecher Ramón Gander bezeichnet diese Praxis als für den Kunden «gut nachzuvollziehen». Denn Kundinnen und Kunden hätten eine sehr gute Vorstellung davon, was Region sei. «Wir denken, dass zum Beispiel ein Produkt aus dem Seeland im ganzen Seeland als regionales Produkt wahrgenommen wird – auch wenn hier der Radius grösser ist als 20 Kilometer.»

Wie regional ein «Miini Region»-Produkt tatsächlich ist, soll für Kundinnen und Kunden über die Originalverpackung der Hersteller ersichtlich sein. «Und bei Gemüse im Offenverkauf zum Beispiel werden wir die Plastikboxen mit den Herstellern beschriften.»

«Aus der Region. Für die Region.» Was versteht Migros darunter?

Sortiment:
Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs, andere Lebensmittel (z.B. Getränke) sowie Blumen und Pflanzen.
Herkunft:
Nicht zusammengesetzte Produkte (z.B. Milch, Gemüse oder Fleisch) müssen zu 100% aus der definierten Region der jeweiligen Migros-Genossenschaft stammen.
Bei zusammengesetzten Produkten (z.B. Früchtejoghurt, Wurst) müssen die landwirtschaftlichen Zutaten aus der entsprechenden Region stammen. Ist dies nicht möglich, muss mindestens der Hauptbestandteil zu 100% und total ein Anteil von 80% der landwirtschaftlichen Zutaten aus der entsprechenden Region stammen. Falls die Zutat nicht in der Region erhältlich ist, muss sie mindestens aus der Schweiz stammen.
Als Zutaten verwendetes Obst und Gemüse muss aus der Beschaffungsregion stammen. Falls nicht in genügender Menge und in der geforderten Qualität vorhanden, dürfen diese Zutaten aus der Schweiz kommen.
Wenn landwirtschaftliche Zutaten in der Region nicht in ausreichender Menge und in der geforderten Qualität erhältlich sind, dürfen diese Zutaten, ausgenommen die Hauptzutat, aus der ganzen Schweiz stammen. Sind diese Zutaten auch in der Schweiz nicht erhältlich, dürfen importierte landwirtschaftliche Zutaten verwendet werden. Der Massenanteil zum Zeitpunkt der Verarbeitung ist ausschlaggebend.
Wertschöpfung:
Muss zu mindestens zwei Dritteln in der entsprechenden Region generiert werden. Erfolgt ein Verarbeitungsschritt ausserhalb der Region, muss dies durch den unabhängigen Regionalmarkeninhaber genehmigt werden.
Qualitätsanforderungen:
Der Bezug der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs muss zu mehr als 90% von Betrieben erfolgen, welche entweder registriert sind, die Bio-Verordnung befolgen oder mit dem Qualitätsmanagement Schweizer Fleisch arbeiten.

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