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Das Terrorismus-Gesetz in Kürze
Aus SRF News vom 23.05.2021.
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Auf einen Blick Das Terrorismus-Gesetz kurz erklärt

Was würde sich mit dem Terrorismus-Gesetz ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Das Volk entscheidet am 13. Juni 2021 über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), kurz Terrorismus-Gesetz. Dagegen war das Referendum ergriffen worden.

Ziel der Vorlage

Neben dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und den kürzlich im Strafrecht getroffenen Massnahmen soll die Polizei mit dem Terrorismus-Gesetz die notwendigen Mittel zur Bekämpfung und Verhütung von terroristischen Angriffen erhalten.

Das ist neu

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Bei «konkreten Anhaltspunkten von Ausübung terroristischer Aktivität» sieht das Gesetz etwa eine Gesprächsteilnahmepflicht, eine Meldepflicht auf dem Polizeiposten, Kontaktverbote mit radikalisierten Gruppen, Ausreiseverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Hausarrest für Personen ab 12 Jahren vor.

Drei Argumente dafür

  • Mit den neuen rechtlichen Grundlagen kann die Polizei bereits einschreiten, wenn es konkrete und aktuelle Anhaltspunkte gibt, dass eine Person eine terroristische Aktivität ausüben wird. So kann die Bevölkerung künftig besser vor Terrorismus geschützt werden.
  • Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Grundsätzlich behalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung den Vorrang.
  • Um Terrorismus entschieden und frühzeitig zu bekämpfen, braucht es wirksame Instrumente. Das Gesetz sieht genau solche vor und ermöglicht es, Terrorismus zu bekämpfen, bevor es zu einem Attentat kommt.

Drei Argumente dagegen

  • Das Gesetz verstösst nach einem vom Polizeidepartement selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten unzweifelhaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
  • Um eine terroristische Aktivität zu begehen, müsste man neu weder eine strafbare Handlung planen noch ausführen. Die Einschätzung, jemand verbreite – so steht es wortwörtlich im Gesetz – «Furcht und Schrecken», reicht.
  • Die Massnahmen im Gesetz, bis auf Hausarrest, werden nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei auf blossen Verdacht hin angeordnet. Das untergräbt das Prinzip der Gewaltenteilung.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen das Gesetz zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 112 Mitglieder dafür aus, 84 dagegen. Im Ständerat wurde das Gesetz mit 33 zu 11 Stimmen gutgeheissen.

Parolen der acht grössten Parteien zum Terrorismus-Gesetz

JAEVP | FDP | Mitte | SVP
NEINGLP | Grüne | SP
STIMMFREIGABEEDU

SRF 4 News, 7.5.21, 06:00 Uhr;

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