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Was, wenn das Covid-Gesetz abgelehnt wird?
Aus Rendez-vous vom 27.10.2021. Bild: Keystone
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Abstimmung vom 28. November Nach einem Nein zum Covid-Gesetz wäre einiges unklar

Bei einer Ablehnung fiele unter anderem die rechtliche Grundlage für das Zertifikat weg. Was das bedeuten würde, ist nicht ganz klar.

Bei einem Nein zur Revision des Covid-Gesetzs geschähe wohl bis nächsten März nichts. Denn alle Änderungen blieben bis dann in Kraft – so will es die Bundesverfassung. Ab da aber beginnen die Uneinigkeiten.

Befürworter sagen deshalb, man sollte besser auf Nummer sicher gehen und das Gesetz behalten – und damit auch die Grundlage fürs Covid-Zertifikat.

Zu ihnen gehört der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Bündner FDP-Regierungsrat Christian Rathgeb: Das Zertifikat ermögliche wenigstens ein Leben ohne Schliessungen und erleichtere das Reisen. «Die Prozesse würden wesentlich komplizierter», glaubt er.

Mögliche Probleme beim Reisen

Schwierigkeiten beim Reisen seien bei einem Nein tatsächlich nicht auszuschliessen, heisst es auch beim Schweizer Reiseanbieter Hotelplan. Zwar seien die Folgen schwierig abzuschätzen, sagt Mediensprecherin Bianca Gähweiler. Doch sie vermutet: «Das Reisen ins Ausland könnte deutlich komplizierter werden.»

Das Reisen ins Ausland könnte deutlich komplizierter werden.
Autor: Bianca Gähweiler Mediensprecherin von Hotelplan

Bei einem Nein könne die Schweiz jedenfalls EU-Zertifikate nicht mehr anerkennen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das wiederum würde wohl die EU nicht akzeptieren, so das BAG.

Neues Gesetz nur fürs Zertifikat?

Gegnerinnen des Gesetzes wie SVP-Nationalrätin Martina Bircher hingegen argumentieren, dass das Parlament bis März eine neue Lösung finden könnte.

Das allerdings gehe nicht, heisst es beim Bund. Nach einem Volksnein zu einem dringlichen Gesetz könne der Bund nicht ein neues dringliches Gesetz beschliessen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset kürzlich in den CH-Media-Zeitungen.

Manche Covid-Massnahmen verlängert

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Legende: Keystone

Angesichts der unsicheren Lage bezüglich der Covid-Pandemie will der Bundesrat Teile des Covid-Gesetzes wie angekündigt auch 2022 weiterführen. Am Mittwoch hat er nun die Botschaft zu den Gesetzesänderungen, die als Nächstes vom Parlament beraten werden, verabschiedet. Verlängert werden sollen die Bestimmungen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.

Nicht verlängert werden sollen hingegen die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefallhilfen und die Arbeitslosenversicherung. Hier wollen Bund und Kantone zum ordentlichen Verfahren zurückkehren. Keine Änderungen soll es beim Covid-Zertifikat geben. Die gesetzliche Grundlage dafür gilt schon jetzt bis Ende 2022.

Drei Massnahmen hat der Bundesrat am Mittwoch umgehend in Kraft gesetzt: Es sollen weiterhin möglichst viele Impfstoffe verfügbar sein, auch wenn sie bloss befristet zugelassen sind. Weiter hat er die Möglichkeit, Generalversammlungen virtuell durchzuführen, bis Ende 2022 verlängert. Schliesslich hat die Landesregierung die Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, die besonders durch das Virus gefährdet sind, um drei Monate bis Ende 2021 verlängert. Dabei geht es insbesondere darum, dass diese Personen unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden können. (sda)

SVP-Nationalrätin Bircher kontert und sagt, für Reisen ins Ausland brauche es schon heute kein Zertifikat. «Jene Länder, die eine Impfbestätigung wollen, akzeptieren auch das gelbe Impfbüchlein», sagt sie.

Gesetz steckt Handlungsspielraum ab

Doch bei der Abstimmung am 28. November geht es nicht nur ums Zertifikat. Zu den Änderungen im Covid-19-Gesetz gehören unter anderem auch weitere Finanz- und Wirtschaftshilfen.

Betroffen sind etwa eine mögliche Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Härtefall-Hilfen für weitere Unternehmen oder um einen Schutzschirm für Grossveranstaltungen. Das alles schaffe Planungssicherheit, sagt KdK-Präsident Rathgeb. «Das Covid-19-Gesetz gibt uns einen Handlungsspielraum – auch für die Zukunft.»

Irgendwann müssen wir wieder ohne Maske leben und zurück zur Normalität.
Autor: Martina Bircher SVP-Nationalrätin

Manche Wirtschaftshilfen sind allerdings ohnehin bis Ende Jahr begrenzt. Andere laufen etwas länger, können aber verlängert werden. Da fragen sich Gegnerinnen wie SVP-Nationalrätin Bircher, wie lange man denn noch im Pandemiemodus verharren solle. «Irgendwann müssen wir aufhören, Steuergelder zu verschenken, irgendwann müssen wir wieder ohne Maske leben und zurück zur Normalität.»

Gerade Massnahmen wie eine Maskentragpflicht kann der Bundesrat in der besonderen Lage allerdings gestützt auf Epidemiengesetz weiterhin anordnen. Und das wiederum hängt auch vom weiteren Pandemieverlauf ab.

SRF 4 News, Rendez-vous vom 27.10.2021, 12.30 Uhr

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