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Ehemaliges Verdingkind «Die Verfolgung der Jenischen und Sinti war ein Verbrechen»

Vor 100 Jahren begann die «Aktion Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute. Dabei ging es darum, Kinder ihren jenischen Eltern wegzunehmen, vereinzelt waren auch Sinti betroffen. Vor einem Jahr hat der Bund diese Verfolgung in der Schweiz als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» anerkannt. Uschi Waser fordert eine systematische Aufarbeitung. Nun liegt ihre Biografie vor.

Uschi Waser

Ehemaliges Verdingkind

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Uschi Waser kam 1952 im Kanton Zürich zur Welt. Ihre Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet. Aufgrund ihrer jenischen Abstammung kam Uschi Waser unter Vormundschaft und wurde fremdplatziert. In den ersten 13 Jahren ihres Lebens wurde sie an 26 verschiedenen Orten platziert. Sie erlebte in dieser Zeit schwere Gewalt. In der Folge wurde sie in ein katholisches Erziehungsheim in Altstätten im Kanton St. Gallen administrativ versorgt.

Waser engagiert sich seit vielen Jahren für die Aufarbeitung administrativer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sowie für die Aufarbeitung der Rolle der Justiz in diesem Zusammenhang. Sie ist Teil des Projekts «Gesichter der Erinnerung».

SRF: Frau Waser, Ihre Biografie heisst «Reden, um nicht zu ersticken». Wofür steht dieser Titel?

Uschi Waser: Bis ich 14 Jahre alt war, lebte ich in über 20 Heimen. Meine Geschichte ist nur eine von vielen, aber ich stehe dazu. Sie soll zeigen, dass es noch unzählige solcher Schicksale gibt, über die man reden muss.

Wie war es für Sie, Ihre Akten der Pro Juventute zu lesen? 

Ich dachte immer: Ich habe keine Mutter und keinen Vater, aber ich habe die Schweiz. Als ich merkte, dass hinter meiner Geschichte auch die offizielle Schweiz steht, hat man mir auch meine Heimat genommen. Das war das Schlimmste.

Geschrieben hat das Buch die Journalistin Silvia Süss. Ist es ein Gemeinschaftswerk?

Ja, Silvia hat recherchiert, meine Akten eingesehen, wir haben stundenlang Gespräche geführt. Wir haben auch gemeinsam ein Heim besucht, in dem ich sechs Jahre leben musste. Silvia hat alles geschrieben, auch die Teile in der Ich-Form, dies war mir wichtig. Ich habe immer Gedichte geschrieben und mir über 35 Jahre gewünscht, ein Buch zu schreiben. Wenn ich nun daraus vorlese, will ich nicht in der dritten Person von mir sprechen müssen, also «sie hatte» oder «sie wurde» sagen. Die Ich-Form macht die Geschichte direkter.

Vor einem Jahr hat der Bundesrat die Verfolgung der Jenischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Wie ging es weiter?

Das Bundesamt für Kultur muss mit uns klären, welcher Bedarf an Arbeit zur Aufarbeitung noch besteht – in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von jenischen Organisationen, dem Bundesamt für Kultur und der Fachstelle für Rassismusbekämpfung.

Die Verfolgung der Jenischen und Sinti war ein Verbrechen. Dieses muss man genau anschauen.

Was ist die zentrale Forderung dieser Arbeitsgruppe?

Wir fordern, dass die Geschichte nach dem Joinet-Prinzip aufgearbeitet wird. Dieses Prinzip basiert auf vier Säulen: dem Recht auf Wahrheit, dem Recht auf Gerechtigkeit, dem Recht auf Wiedergutmachung und der Garantie der Nichtwiederholung. Es geht zurück auf die Grundsätze, die der Franzose Louis Joinet 1999 für die damalige UNO-Menschenrechtskommission entwickelte. Diesem Anliegen müssten als nächster Schritt auch der Bundesrat und das Parlament zustimmen.

Warum pochen Sie auf dieses Prinzip?

Die Verfolgung der Jenischen und Sinti war ein Verbrechen. Dieses muss man genau anschauen. Die Schweiz unterstützt konfliktbetroffene Länder nach diesem Prinzip. Es kann nicht sein, dass die Schweiz es nicht im eigenen Land anwendet.

Junge mit Säge schneidet Holzscheit auf Holzgestell.
Legende: Ein Verdingkind bei seiner Arbeit im Jahr 1945. Keystone/Photopress-Archiv/Str

Sie setzten sich seit Jahrzehnten für eine Aufarbeitung ein. Sind Sie nun zuversichtlich?

Manchmal höre ich aus jenischen Kreisen, ich sei zu obrigkeitsgläubig. Aber ich glaube an den guten Willen, auch beim Bund. Denn es ist auch im Interesse der Schweiz. Vertrauen ist Voraussetzung für eine Versöhnung.

Das Gespräch führte Karoline Arn.

Entschuldigung für die Opfer

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Im Jahr 2013 entschuldigte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrates bei allen Opfern von fürsorglichen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.

Seit 2017 können Opfer ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag des Bundes beantragen. Vorgesehen ist ein Betrag von 25'000 Franken pro Opfer. Dieser soll ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sein.

Tagesgespräch, 20.02.2026, 13 Uhr ; 

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