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Julian Assange erhält Rückendeckung von der UNO
Aus Tagesschau vom 05.02.2016.
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International Nach dem UNO-Gutachten spricht Julian Assange von «Sieg»

Ein UNO-Gutachten kommt zum Schluss, dass das Botschaftsasyl von Julian Assange einer «willkürlichen Inhaftierung» gleichkommt. Nun hat sich der Wikileaks-Gründer selber zu Wort gemeldet. Er nimmt Schweden und Grossbritannien in die Pflicht.

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat Schweden und Grossbritannien aufgefordert, einen UNO-Entscheid zu seinem Zwangsaufenthalt in der Botschaft Ecuadors in London umzusetzen. Die zwei Länder hatten allerdings die UNO-Beurteilung zuvor schon zurückgewiesen. Das Dokument der Vereinten Nationen fordert Bewegungsfreiheit für Assange.

Assange bezeichnete das UNO-Rechtsgutachten als «Sieg» und «bedeutende Entscheidung». Es sei nun an Schweden und Grossbritannien, «das Urteil umzusetzen», da es rechtlich bindend sei, sagte Assange per Videoschaltung auf der Medienkonferenz seiner Anwälte. Später zeigte sich der 44-Jährige auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft.

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Einschätzungen von SRF-Korrespondent Urs Gredig
Aus Tagesschau vom 05.02.2016.
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Schlechte Karten für Assange

Für SRF-Korrespondent Urs Gredig lassen sich aus dem Urteil keine juristischen Folgen ableiten. «In Tat und Wahrheit war es wohl nicht mehr als eine gute PR-Aktion und etwas moralische Genugtuung für den Wikileaks-Gründer.» Wenn Assange aus dem Gebäude herauskommen wolle, ohne verhaftet zu werden, dann müsse Schweden zuerst den eurpäischen Haftbefehl gegen ihn fallen lassen. Aber danach sehe es nicht aus.

«Für Grossbritannien bleibt Assange weiterhin ein ungebetener Gast und ein teurer dazu.» Allein die Polizeipräsenz vor der Botschaft habe die britischen Steuerzahler bis anhin über 15 Millionen Franken gekostet, resümierte Gredig.

Ecuador prüft weitere Schritte

Der Aussenminister von Ecuador, Ricardo Patino, sagte, es sei an der Zeit, Assange freizulassen. «Was muss noch geschehen, damit sie einsehen, einen Fehler gemacht zu haben?», sagte er im Fernsehen an die beiden Länder gerichtet. Ecuador werde nun seine weiteren Schritte prüfen.

Recht auf Entschädigung

Die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hatte zuvor den jahrelangen erzwungenen Aufenthalt Assanges in der ecuadorianischen Botschaft als «willkürliche Inhaftierung» durch Grossbritannien und Schweden eingestuft. Sie forderte, dass der Australier sofort ungehindert die Botschaft verlassen könne. Er habe ausserdem ein Recht auf Entschädigungen durch beide Länder.

Assange hatte sich Mitte 2012 in die Botschaft geflüchtet. Seitdem verliess er das Gelände nicht, weil ihm dann sofort die Festnahme durch die britischen Behörden und die Überstellung nach Schweden gedroht hätten. Gegen Assange liegt ein Haftbefehl vor. Er soll in Schweden zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden.

Assange erklärte, er fürchte eine Auslieferung aus Schweden in die USA. Wikileaks hatte geheime US-Militärdokumente veröffentlicht und Washington dadurch schwer verärgert.

Kategorisch zurückgewiesen

Grossbritannien und Schweden wiesen die Entscheidung des UNO-Gremiums entschieden zurück. Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als «willkürliche Inhaftierung» durch die UNO-Experten ändere nichts an der Haltung Grossbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher.

London weise diese «Behauptung kategorisch zurück» und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Assange sei «niemals» von Grossbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort.

Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Grossbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein «diplomatisches Asyl» erkenne London nicht an, hiess es weiter.

Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als «willkürliche Inhaftierung»: Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe in Genf «nicht einverstanden», erklärte das schwedische Aussenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UNO-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.

Das ist die WGAD

Die Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen (WGAD) wurde 1991 eingerichtet. Sie untersucht weltweit Fälle, in denen Menschen ohne rechtliche Grundlage die Freiheit entzogen wurde oder prüft, ob ein Urteil als willkürlich einzustufen ist. Das Team aus fünf Experten untersteht dem UNO-Menschenrechtsrat.

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