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International Brasiliens Korruptionsaffäre fordert prominentes Opfer

Wegen schwerer Korruptionsvorwürfe muss Brasiliens Parlamentspräsident Eduardo Cunha sein Amt abgeben. Der streng konservative Politiker war Treiber des Amtsenthebungsverfahrens gegen die linke Präsidentin Dilma Rousseff. Cunha kündigte an, in Berufung zu gehen.

Der Richter des Obersten Gerichtshofs, Teori Zavascki, verfügte die Aufhebung des Abgeordnetenmandats von Brasiliens Parlamentspräsident Eduardo Cunha. Das Plenum des Obersten Gerichtshof billigte die Absetzung. Cunha soll bis auf weiteres der Abgeordnete Waldir Maranhão nachfolgen, gegen den aber ebenfalls Korruptionsermittlungen laufen.

Cunha soll bei Auftragsvergaben des halbstaatlichen Ölkonzerns Petrobras für Bohrinseln Schmiergelder in Höhe von fünf Millionen US-Dollar kassiert haben. Ein inhaftierter Bauunternehmer hatte dies ausgesagt. In der Schweiz waren Cunha zugeordnete Konten mit Summen in dieser Höhe aufgetaucht, die zunächst gesperrt wurden.

Erzfeinde

Cunha, der starke evangelikale Wurzeln hat und streng konservative Positionen vertritt, ist eine Schlüsselfigur in der Regierungskrise im fünftgrössten Land der Welt. Er gehört der Partei der demokratischen Bewegung (PMDB) an und betrieb das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Dilma Rousseff, die wahrscheinlich nächste Woche zur juristischen Prüfung der Vorwürfe vom Senat zunächst für 180 Tage suspendiert werden wird.

Cunha und Rousseff gelten als Erzfeinde. Sie hatten versucht, gegenseitig Amtsenthebungsverfahren anzustrengen. Nun könnten beide ihr Amt verlieren.

Cunha will Entscheid anfechten

Vizepräsident Michel Temer, ebenfalls von der Partei PMDB, die mit der Regierung gebrochen hat, will Rousseff ersetzen und ein Kabinett ohne die seit 2003 regierende linke Arbeiterpartei bilden. Cunha hätte in dem Fall die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Er bestreitet die Vorwürfe gegen ihn und kündigte an, den Entscheid anzufechten.

Generalstaatsanwalt Rodrigo Janot hatte ihm zusätzlich vorgeworfen, das Parlamentsamt zur Behinderung der Ermittlungen zu missbrauchen.

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