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International Bundesverwaltungsgericht weist Genfer Flughafenmitarbeiter ab

Nach den Attentaten von Paris zog der Genfer Flughafen die Zugangs-Ausweise Dutzender Mitarbeiter ein. Sie alle waren muslimisch. Neun von ihnen klagten gegen das Vorgehen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun entschieden, dass es für den Fall nicht zuständig sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Beschwerden von neun Gepäck-Mitarbeitern des Genfer Flughafens abgewiesen. Dies, weil es für den Fall «nicht zuständig ist», wie es erklärt. Der Flughafen habe nicht als Behörde des Bundes gehandelt. Dies sei aber Voraussetzung, damit auf die Beschwerden hätte eingegangen werden können.

Das BVG könne zwar Beschwerden gegen Verfügungen von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung beurteilen. Dies aber nur, «soweit sie in Ausübung der vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben ergangen sind».

Eine durch den Bund erteilte Konzession reichte nicht dafür, eine Organisation als Behörde zu qualifizieren. Das Gesetz müsste vielmehr explizit vorsehen, dass mit der Konzession auch hoheitliche Rechte übertragen worden sind. Das sei jedoch nicht der Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausschliesslich Muslime betroffen

Den neun Flughafenmitarbeitern waren am 17. März 2016 die Zutrittsberechtigungsausweise entzogen worden – zusammen mit Dutzenden weiteren Personen, die im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeiteten. Die Betroffenen waren mehrheitlich Männer im Alter von 30 Jahren, die aus islamischen Ländern stammen und in Frankreich wohnen.

Die Genfer Polizeidirektion hatte zuvor, unter dem Eindruck der Attentate in Paris, die Sicherheitsbestimmungen am Flughafen verschärft und Mitarbeiter überprüft, die Zugang zur Sicherheitszone hatten. Die vorsorgliche Massnahme erfolgte, weil in der Vergangenheit möglicherweise radikalisierte Muslime am Flughafen tätig gewesen waren.

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