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International Deutsche Lehrkräfte dürfen mit Kopftuch unterrichten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt Lehrpersonen das Kopftuch im Schulunterricht zu tragen. Damit revidiert es einen gegenteiligen Entscheid aus dem Jahr 2003.

Muslimische Lehrkräfte in Deutschland dürfen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein pauschales Kopftuchverbot für ungültig erklärt.

Die höchsten deutschen Richter kippten ausserdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, mit der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Sie benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig, hiess es.

Verbot nur bei realer Gefahr erlaubt

Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch eine «hinreichend konkrete Gefahr» für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus, hiess es.

Die Richter korrigierten damit ihr sogenanntes Kopftuchurteil von 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt.

Die Richter mussten sich mit der Frage beschäftigen, weil zwei muslimische Frauen aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen das Verbot geklagt hatten. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin waren bei den Arbeitsgerichten gescheitert, hatten in Karlsruhe nun aber Erfolg..

Schwerer Eingriff in Glaubensfreiheit

Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Landesverbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Damit sei auch der Gleichheitsgrundsatz berührt.

Audio
Kein pauschales Kopftuchverbot für Deutschlands Lehrerinnen
aus Rendez-vous vom 13.03.2015. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 46 Sekunden.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) begrüsste das Urteil. «Auch wenn es keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich», sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, «dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet».

Das sei ein richtiger Schritt, weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdige und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lasse.

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