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Totale auf das Parlamentsgebäude in Budapest an der Donau.
Legende: Was im ungarischen Parlament entschieden wird, macht der EU Bauchschmerzen. Keystone / Archiv
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International Flüchtlingsquoten und Ungarn: Nun soll's die Verfassung richten

Trotz des gescheiterten Referendums zu den EU-Flüchtlingsquoten vom vorletzten Samstag, kann er es nicht sein lassen: Ungarns Premier Viktor Orban reicht eine Verfassungsänderung im Parlament ein, die die Ansiedlung von Ausländern verhindern soll. Damit sorgt er bei der EU für Nervosität.

Die Katze lässt das Mausen nicht: Ungeachtet des gescheiterten Flüchtlingsreferendums vom vorletzten Samstag will Viktor Orban in Ungarn per Verfassungsänderung die «kollektive Ansiedlung» (von Ausländern) verbieten. Der rechts-nationale Ministerpräsident peitscht dies im Parlament durch. Aufenthaltstitel sollen nur «auf Grundlage individueller Gesuche» erworben werden.

Die Chance, dass Orban mit dem Antrag zur Verfassungsänderung durchkommt ist sehr gross. «Die Rechtsaussenpartei Jobbik wird mitziehen und damit ist die nötige Zweidrittelmehrheit sicher», erklärt SRF-Osteuropa-Korrespondent Urs Bruderer.

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Viktor Orban legt sich mit der EU an
aus Rendez-vous vom 10.10.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 18 Sekunden.

Das Wort EU wird tunlichst vermieden

Jobbik und die Regierungspartei Fidesz sei hier auf einer Linie, meint Bruderer weiter. Jobbik werde genüsslich daran erinnern, dass sie schon immer gesagt habe, man könne dieses Ziel auf dem Weg einer Verfassungsänderung direkt erreichen und brauche dafür nicht die Abstimmung vom vorletzten Samstag. «Jobbik wird sagen, dass die Regierungspartei endlich auf ihrem Kurs sei.»

Der genaue Wortlaut des Vorstosses sei noch nicht bekannt, so Bruderer weiter. Aber es sei ziemlich klar, womit zu rechnen sei: Ungarn soll nicht gezwungen werden, ausländische Bürger anzusiedeln, ohne dass das ungarische Parlament es billigt. «Die EU wird wohl im neuen Verfassungsartikel nicht erwähnt, sie ist aber klar gemeint.»

Und worum geht es Orban wirklich?

Urs Bruderer: «Das Flüchtlingsthema hat Orban und seiner Partei aus einem Umfragetief geholfen. Darum lässt er das Thema nicht los, auch wenn sich zeigt, dass wohl kaum mehr Flüchtlinge durch Ungarn ziehen. Damit sind keine neuen Wähler mehr zu gewinnen. Das Thema hat ihm aber auch international viel Applaus eingebracht. Heute sehen viele in Orban den Staatsmann, der als erster erkannte, dass man in der EU die Grenzen schützen und schliessen müsse. Dass er als Staatschef des kleinen Ungarn als einflussreiche Stimme in Europa gilt, das gefällt ihm. Manche sagen ihm politische Ambitionen auf europäischer Ebene nach. Sicher ist: Wenn er die Flüchtlingspolitik der EU gestalten kann und sei es auch nur negativ, dann ist das ein Erfolg für ihn. Dieser hilft ihm nun auch zuhause.»

Und was sagt Brüssel zu diesen Budapester Eskapaden? Die Rechtslage ist klar, betont SRF-Korrespondent Sebastian Ramspeck: «Ungarn würde mit einer solchen Verfassungsänderung gegen geltendes EU-Recht verstossen. Denn in der EU gilt der Grundsatz: EU-Recht steht über nationalem Recht.» Die EU-Kommission würde als Reaktion vermutlich vor dem obersten EU-Gericht, dem EuGH, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten.

Damit droht Ungarn am Ende eine Busse in zweistelliger Millionenhöhe. Fakt bleibt: Die Handhabe Brüssels gegen renitente Mitgliedsstaaten ist relativ klein. Denn nach geltendem EU-Recht kann kein Staat gegen seinen Willen aus der EU ausgeschlossen werden, wie Ramspeck betont. Und Umfragen zeigen, dass die Ungaren mit deutlicher Mehrheit hinter der EU-Mitgliedschaft stehen, erklärt Osteuropa-Korrespondent Bruderer.

Faktisch ist ein Stimmrechtsentzug ausgeschlossen

«Die schärfste Massnahme, die das EU-Recht vorsieht, ist der Entzug der Stimmrechte eines Mitgliedslandes», weiss Ramspeck weiter. Das Land müsste jedoch «in schwerwiegender Weise» gegen die Grundsätze der EU – zum Beispiel gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die Menschenrechte – verstossen haben.

Hier müssten aber alle anderen EU-Staaten zustimmen. «Faktisch ist ein Stimmrechtsentzug deshalb so gut wie ausgeschlossen. Denn Länder wie Polen würden den Entzug der Stimmrechte Ungarns sicher nicht befürworten», urteilt Ramspeck.

Brüssel könnte eher den Hebel bei den Finanzen ansetzen. Ungarn war 2014 der zweitgrösste Nettoempfänger in der EU. Aus den Brüsseler Kassen fliessen jedes Jahr netto etwa fünf Milliarden Euro in Richtung Budapest. Der nächste EU-Finanzrahmen wird in den kommenden Jahren ausgehandelt. «Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Deutschland und andere EU-Staaten in diesen Verhandlungen Druck auf Ungarn ausüben werden», meint der SRF-Brüssel-Korrespondent.

Was Ungarn kann, können die Visegrad-Staaten auch: Fürchtet die EU den Nachahmungseffekt?

Sebastian Ramspeck: «Wie Ungarn hat auch die Slowakei, ein anderer Visegrad-Staat, vor dem EuGH gegen die Flüchtlings-Umverteilung Klage erhoben. Insofern gibt es den Nachahmungseffekt bereits. Allerdings sind alle Visegrad-Staaten stark von den Zahlungen aus Brüssel abhängig. Vielleicht auch deshalb haben die beiden übrigen Visegrad-Staaten – Polen und Tschechien – einen offenen Konflikt mit Brüssel in Sachen Flüchtlings-Quoten vermieden. Einen weiteren Nachahmungseffekt sehe ich deshalb nicht, zumal die Umverteilung in der Praxis ohnehin kaum funktioniert.»

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