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International «Gelöschte Google-Suchresultate lösen Problem noch nicht»

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit heiklen Angaben zu einer Person aus den Suchresultaten zu streichen. Das Problem unerwünschter Inhalte ist aber trotz dieses Urteils nicht aus der Welt geschafft, sagt SRF-Digital-Redaktor Peter Buchmann.

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Das Recht auf Vergessen im Internet
aus Echo der Zeit vom 13.05.2014. Bild: Keystone
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt zu reden. Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, bei den Suchresultaten Links löschen, die zu heiklen oder nicht mehr relevanten Angaben zu einer Person führen – falls die betroffene Person dies erlangt.

Die Richter waren der Meinung, dass sich dieses Recht aus der europäischen Datenschutzrichtlinie ableite. Es ist damit ein Erfolg für alle, die sich an unerwünschten Informationen über ihre Person im Internet stören. Aber ist damit das Problem gelöst? Peter Buchmann von der SRF-Digital-Redaktion gibt Auskunft:

Ist es richtig, für mehr Datenschutz den Hebel bei Google anzusetzen?

Peter Buchmann: Der Europäische Gerichtshof war offenbar davon überzeugt. Technisch gesehen liegen aber Inhalte nicht bei Google, sondern bei verschiedenen Anbietern, beispielsweise Online-Zeitungen. Google kennt nur die Adressen dieser Angebote, zeigt also den Weg dorthin und stellt diese Wegweiser in den Google-Suchresultaten zur Verfügung. Wenn Google nun den Wegweiser entfernt, so findet man das Ziel nicht mehr, aber der Inhalt ist trotzdem noch vorhanden. Auch wenn Google den Link löscht, ist der Inhalt nicht aus der Welt geschafft. Er kann einfach nicht mehr so leicht gefunden werden.

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Einschätzungen von SRF-Digitalredaktor Peter Buchmann
aus Info 3 vom 13.05.2014.
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Nun zeigt Google in seinen Suchresultaten nicht nur Links an, sondern auch eine kurze Zusammenfassung des Inhaltes der gesuchten Seite. Wer ist für diesen Inhalt verantwortlich?

Bis jetzt sagte Google, dass die Betreiber einer Website für diese Inhalte verantwortlich sind. Google verwies Beschwerdeführer darum immer zuerst an Betreiber der Website, die dann die Inhalte korrigieren mussten. Nur wenn die Angaben nicht mehr auf dem neusten Stand waren, reagierte Google dann, wenn die Änderungen nicht erfolgten.

Mit diesem Urteil ist Google nun aber grundsätzlich verantwortlich für die Such-Resultate?

Das Gericht sieht die Verantwortung bei Google, unabhängig von Anbietern von Inhalten. Google sucht, analysiert, indexiert und speichert Daten, darum hat der Suchmaschinenbetreiber dafür auch Verantwortung, fand das Gericht.

Dass es nun zu einer Flut von Gesuchen kommen könnte, bezweifelt SRF-Digital-Redaktor Peter Buchmann. Es gebe heute schon die Möglichkeit, die Löschung von Inhalten zu verlangen, doch machten nur wenige User davon Gebrauch. Google müsse nun bloss den Prozess anpassen. Dies sollte den Suchmaschinenbetreiber aber nicht vor allzu grosse technische Probleme stellen.

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