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In 28 Punkten zum Brexit Nach diesen Prinzipien wird der Austritt angepackt

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder haben in Brüssel den Austritt von Grossbritannien festgelegt. Die 28 Punkte im Überblick.

Grundprinzipien

  • Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedsstaat einräumen.
  • Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedsstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.
  • Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.

Verhandlungsphasen

  • Die erste Phase soll möglichst viel Klarheit schaffen – für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner. Zudem soll Grossbritannien in dieser Phase aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats herausgelöst werden.
  • Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Grossbritannien zur Sprache.
  • Soweit nötig und möglich kann es Übergangsregelungen geben.
  • Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.

Vereinbarung über einen geordneten Austritt

  • Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Grossbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
  • Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.
  • Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.
  • Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten – ohne EU-Recht zu verletzen.
  • Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.
  • Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.
  • Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.
  • Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Grossbritannien vereinfachen.
  • Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden – auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.
  • Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.

Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis

  • Das künftige Verhältnis zwischen der EU und Grossbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.
  • Die EU ist bereit, an einem Handelsabkommen zu arbeiten.
  • Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschliessen.
  • Finanzielle Stabilität in der EU, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.
  • Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Aussenpolitik zu sprechen.
  • Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.
  • Alle künftigen Vereinbarungen schliessen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Grossbritannien ihnen zustimmen.

Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit

  • Bis zum Austritt bleibt Grossbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
  • Der Rat erkennt an, dass die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.
  • Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.

Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50

  • Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.

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