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Ein Mann hält einen Brief von VW in der Hand, im Hintergrund ein Auto mit dem VW-Logo.
Legende: Die Stiftung für Konsumentenschutz will für eine pauschale Entschädigung für die Betrugsopfer in der Schweiz kämpfen. Keystone
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Wirtschaft Schadenszahlungen: Konsumentenschutz macht Druck auf VW

In den USA wurden die vom VW-Abgasskandal betroffenen Autobesitzer automatisch entschädigt. Nicht so in der Schweiz. Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich nun dafür ein, dass Eigentümer eines Betrugsautos auch hierzulande einen pauschalen Schadenersatz erhalten.

Die vom VW-Abgasskandal betroffenen Auto-Eigentümer in der Schweiz sollen eine pauschale Entschädigung erhalten – wie das in den USA auch der Fall ist. Dafür setzt sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ein, zusammen mit der niederländischen Stiftung «Volkswagen-Car-Claim».

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SKS sucht VW-Besitzer für Gruppenklage gegen VW
aus Espresso vom 28.06.2016. Bild: key
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 19 Sekunden.

Mit dieser Partnerschaft werde der Druck auf Volkswagen für eine gute Lösung massiv erhöht, teilte die SKS mit. VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine Manipulationssoftware installiert zu haben, die den Ausstoss von Stickoxiden im Testbetrieb als zu niedrig auswies.

Kleinere Nachfrage auf Occasionsmarkt

In der Schweiz sind schätzungsweise rund 180'000 Autos von Marken der Volkswagen-Gruppe mit manipulierten Dieselmotoren bestückt. Besitzer eines solchen Autos seien von VW betrogen worden und würden einen teils erheblichen finanziellen Schaden erleiden, schrieb die SKS. Wer seinen Wagen in den letzten Monaten verkaufen wollte, habe feststellen müssen, dass die Autos auf dem Occasionsmarkt gemieden würden. Zudem seien Garagen zum Teil angewiesen worden, keine Betrugsautos anzukaufen oder umzutauschen. Wer es schaffe, sein Auto zu verkaufen, tue dies zu einem bis zu 5000 Franken tieferen Preis, als der Zeitwert vor dem Skandal betragen habe, schrieb die SKS.

Verhandlungen über Vergleich

Während VW die Halter in den USA automatisch entschädige, sei in der Schweiz jeder Betroffene auf sich selber gestellt, da keine kollektiven Rechtsmittel existierten. Eine Klage gegen VW sei ein aussichtsloses Unterfangen, weil das Prozessrisiko des Besitzers eines Betrugsautos viel grösser sei als das des VW-Konzerns.

Nach dem Abbruch der Verhandlungen mit der Schweizer VW-Generalimporteurin Amag Anfang März habe sich die SKS europaweit mit mehreren Konsumentenorganisationen und Anwälten vernetzt und sei eine Partnerschaft mit Stiftung VW-Car-Claim eingegangen. Die SKS empfiehlt allen Besitzern eines Betrugsautos sich bei VW-Car-Claim anzumelden.

Bereits 100'000 Betroffene aus 27 Ländern hätten sich dort eingeschrieben. Die VW-Car-Claim führe für sie mit VW Vergleichsverhandlungen. Komme keine Einigung zustande, könne VW-Car-Claim in den Niederlanden eine Klage gegen VW einreichen, teilte die SKS mit. Die Teilnahme am Verfahren sei für die Betroffenen kostenlos.

Keine höheren Verbrauchswerte

Zudem veröffentliche der Touring Club Schweiz (TCS) das Resultat von Tests an Autos, bei denen die Betrugssoftware ersetzt worden sei, hiess es. Die Tests hätten keine, beziehungsweise minimale Einbussen durch die Software-Updates bei Fahrverhalten, Abgasen und Kraftstoffverbrauch zu Tage gebracht. Das sei eine gute Nachricht für die betroffenen Autobesitzer.

Dennoch sei mit diesen Testergebnissen der finanzielle Schaden nicht beseitigt. Denn «die Tatsachen, dass für ein angeblich wenig umweltbelastendes Auto beim Kauf zu viel bezahlt worden war und dass die Erlöse auf dem Occasionsmarkt massiv geschrumpft sind, bleiben bestehen – unabhängig von den Testergebnissen», schrieb die SKS.

VW vor Riesen-Rechnung

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In den USA wird die Abgaskrise den VW-Konzern wohl deutlich mehr kosten, als erwartet. Laut der Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg soll sich die Gesamtsumme, die der Konzern in einem Vergleich an Kunden-Entschädigungen, Strafen und Umwelt-Investitionen zahlen soll, auf rund 15 Milliarden Dollar belaufen. Also etwa 5 Milliarden mehr als angenommen.

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