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Ständerat folgt dem «Modell Müller»
Aus Tagesschau vom 01.12.2016.
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Zuwanderungsinitiative Ständerat folgt dem «Modell Müller»

In der Debatte zur Zuwanderungsinitiative stimmt der Ständerat für verschärften Inländervorrang mit Interviewpflicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat sagt Ja zum Konzept Müller. Somit sollen in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit offene Stellen den Arbeitsämtern gemeldet werden.
  • Die beiden Minderheitsanträge 1 und 2, also das Konzept Bischof und das Konzept Föhn, scheiterten mit 6 zu 33 und mit 16 zu 26 Stimmen.
  • Zuvor wurde mit teils literarischen Tönen und dem Anrufen grosser Geister das Geschäft diskutiert.
  • Die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga warnte vor einer Kündigung der Bilateralen.
  • Bereits am Nachmittag hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates das nun vom Ständerat verabschiedete Geschäft beraten.
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Ständerat entscheidet über Inländervorrang
Aus Tagesschau vom 01.12.2016.
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Was stand zur Debatte? Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative standen drei Konzepte zur Debatte: Konzept Müller, Konzept Bischof und Konzept Föhn. Das Konzept Müller setzt bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit an. Es sieht eine Interviewpflicht für Inländer vor und nur in bestimmten Fällen dürfen Ausländer angestellt werden. Das Konzept Bischof setzt an einem anderen Ort an. Hier werden die Regionen berücksichtigt. Das Konzept Föhn will die Masseneinwanderungsinitiative genau umsetzen und Kontingente einführen. Das «Modell Müller» stand nach Ansicht von SRF-Bundeshausredaktor Christoph Müller in der Pole Position.

Die Debatte: Werner Luginbühl (BDP/BE) betonte zu Beginn des zweiten Teils Debatte, dass eine Quadratur des Kreises nicht zu erwarten sei und dämpfte damit die Erwartungen: «Eine revolutionäre Lösung kann es nicht geben.» SP-Ratskollege Daniel Jositsch (ZH) pflichtet Luginbühl bei: «Die Quadratur des Kreises ist nicht möglich.» Doch: «Die Personenfreizügigkeit zu verletzen und die Verfassung auch nicht umzusetzen, das wäre das Dümmste. Das Mehrheitskonzept lässt es zu, dass wir die Personenfreizügigkeit einhalten – gegen Aussen können wir damit mit einer gewissen Selbstsicherheit auftreten.» Beat Vonlanthen (CVP/FR) befürwortete das Konzept Bischof. Das Freizügigkeitsabkommen sei nicht tangiert.

Die Quadratur des Kreises ist nicht möglich.
Autor: Daniel JositschStänderat (SP/ZH)

Von der linken Seite wurde die Arbeitslosigkeit angesprochen und der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, also das Konzept Müller, favorisiert. Paul Rechsteiner (SP/SG) meinte dazu: «Die öffentliche Arbeitsvermittlung bekommt mit dem Konzept neue Möglichkeiten für die Arbeitssuchenden.» Das Konzept Müller sei eigentlich ein Arbeitslosenvorrang. Rechsteiner betonte zudem, dass die endgültige Abschaffung des Saisonierstatuts den Bilateralen zu verdanken sei. Diese müssten bestehen bleiben. Nur das Modell Müller könne dies festigen.

Der Glarner Standesvertreter Thomas Hefti (FDP) betonte den Zeitdruck: «Die Umsetzungsfrist ist zu kurz angesetzt.» Daher würden sich neue Möglichkeiten eröffnen: Denn der Druck auf Brüssel steige auch ohne die Schweiz, die Personenfreizügigkeit grundsätzlich zu überdenken und zu justieren.

Dieser Rat sollte von der ‹Chambre de réflexion› zur ‹Chambre de décision› gelangen.
Autor: Paul RechsteinerStänderat (SP/SG)

Einen klaren rechtlichen Rahmen forderte eine weitere gewichtige Stimme der FDP: Ruedi Noser aus dem Kanton Zürich. Dies sei für den Wohlstand des Landes wichtig. «Die Wirtschaft muss wissen, woran sie ist.»

Wäre er auch Jäger, dann wüsste er, dass Schrotschüsse auch präzise sein müssen.
Autor: Werner HösliStänderat (SVP/GL)

Ansonsten war die Debatte sehr literarisch. Zum einen wurden Molière und Shakespeare zitiert, während CVP-Ständerat Beat Rieder (VS) sogar die Antike bemühte. Auch Bezüge zur Jagd wurden gezogen. SVP-Ständerat Werner Hösli (GL) bezichtigte seinen Ratskollegen Philipp Müller (FDP/AG) der Unkenntnis. «Wäre er auch Jäger, dann wüsste er, dass Schrotschüsse auch präzise sein müssen, aber das ist der Unterschied zur Politik – da braucht es nur einen Knall.»

Die Replik des Bundesrates zur Debatte: Die zuständige Bundesrätin, Justizministerin Simonetta Sommaruga, meinte, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative so anspruchsvoll ist, dass grosse Geister angerufen werden mussten.

Was geschieht, wenn die Verträge nicht angepasst werden können? Sommaruga meint dazu: Die Initiative klärt nicht, ob die Bilateralen gekündigt werden müssen. Man kann jederzeit etwas Vertragswidriges beschliessen, aber man muss das Risiko tragen und das heisst der Wegfall der Bilateralen. «Hat das aber das Volk gewollt?», fragt Sommaruga weiter. Es habe fünf Mal zu den Bilateralen Ja gesagt.

Den Vorwurf, der Bundesrat sei mit der Vorlage zu spät ins Parlament gekommen, lässt Sommaruga nicht auf sich sitzen. Man habe mit dem Versuch ernst gemacht, die Verhandlungen in Brüssel zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Zudem meinte sie: «Die Personenfreizügigkeit ist ein Deregulierungsprojekt. Und jetzt soll der Staat wieder regulieren?» Der Auftrag der MEI sei eigentlich, dass der Staat eingreifen in den freien Arbeitsmarkt eingreifen solle.

Zu bedenken gab Sommaruga auch einen anderen Aspekt: «Wir haben 470‘000 Schweizer, die im europäischen Raum leben. Wenn wir an den Bilateralen etwas ändern, dann verschlechtern wir auch die Situation der Schweizer im europäischen Ausland.»

Das sagt Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt:

Faktisch hat der Ständerat die Anliegen der Verlierer der MEI-Abstimmung umgesetzt und dabei ein bisschen die Anliegen der Gewinner berücksichtigt. Das ist eigentlich genau die Umkehr davon, wie es normalerweise läuft: Da setzt man den Volksauftrag um und versucht die Minderheit zu berücksichtigen. Das Parlament unterstellt eigentlich der Mehrheit der stimmenden Bevölkerung, sie habe sich zwar für die Steuerung der Bevölkerung ausgesprochen, aber es gar nicht so gemeint. Das Geschäft geht jetzt nochmals in den Nationalrat, aber ich gehe davon aus, dass es dort eher noch zu einer Abschwächung der Vorlage kommt.

Das meint EU-Korrespondent Oliver Washington

Grundsätzlich wird der Entscheid in Brüssel positiv aufgenommen. Man hat registriert, dass das Schweizer Parlament eine Lösung anstrebt, die sich mit der Personenfreizügigkeit verträgt. Und trotzdem gibt es ein Problem. Es geht um den Passus, dass während einer befristeten Zeit nur diejenigen Stellensuchenden, die sich in der Schweiz aufhalten und bei den Arbeitsvermittlungszentren registrieren lassen, zu gemeldeten Stellen Zugang haben sollen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung und damit zu einer Diskriminierung, weil diejenigen, die sich nicht in der Schweiz aufhalten, diesen Zugang eben nicht haben. Das ist für die EU ein Problem. Wie sie reagieren wird, wenn sich diese Regelung so bleibt, ist schwierig zu sagen. Aber man muss wissen, dass viele in Brüssel die Befürchtung haben, dass die kleinste Konzession gegenüber der Schweiz bei den Brexit-Verhandlungen mit Grossbritannien zu grösseren Problemen führen könnte.

Standpunkt des Bundesrates: «Was sie vom Bundesrat erwarten dürfen sind zwei Dinge: Rückgrat und Realitätssinn,» sagte die EJPD-Vorsteherin. Der Bundesrat habe nach der Debatte im Nationalrat noch einmal die Lage nüchtern analysiert. Falls sich der Entscheid des Nationalrates, nämlich eine FZA-konforme Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative durchsetze, werde der Bundesrat einen Gegenentwurf zur Rasa-Initiative vorlegen. Das Volk soll sich zu einem solchen Entscheid, welche die Rasa-Initiative fordert, äussern können.

Die Abstimmung: Bei der Abstimmung über die zwei Minderheitenanträge wurde zunächst das Konzept Föhn abgeschmettert. Das Modell Bischof obsiegte mit 33 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen. In der Gegenüberstellung des Sieger-Modells mit dem Mehrheitsantrag, also dem Konzept Müller, unterlag jedoch das Konzept Bischof. Die kleine Kammer hiess das Konzept des FDP-Ständerates mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung gut.

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