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Mietpreis bleibt unverändert Weiterhin rekordtiefer Referenzzinssatz

Der für die Wohnungsmiete massgebende Referenzzinssatz beträgt weiterhin 1,75%.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Referenzzinsatz für Mieten bleibt weiterhin auf 1,75 Prozent.
  • Es ergibt sich weder einen Senkungs- noch Erhöhungsanspruch auf den Mietpreis.
  • Nächster Termin für eine Erhöhung oder Senkung ist der 1. März 2017.

Der schweizweite Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 1,75 Prozent. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2016 ermittelt wurde, sei gegenüber dem Vorquartal auf 1,67 Prozent von 1,70 Prozent gesunken, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit.

Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit gerundet weiterhin 1,75 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Nächster Termin ist damit der 1. März 2017.

Der Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz
2008 trat in der Schweiz ein neues System zur Berechnung der Mieten in Kraft: Seither gilt ein vom Bund publizierter, für das ganze Land einheitlich geltender Referenzzinssatz. Vorher waren die Leitzinssätze der einzelnen Kantonalbanken für die Festlegung der Mietzinse massgebend. Das BWO hat den neuen Referenzzinssatz im September 2008 erstmals bekannt gegeben, er betrug 3,5 Prozent. Basis des Referenzzinssatzes bilden die durchschnittlichen Hypothekarzinsen – also diejenigen Zinsen, die Hauseigentümer für ihre Hypotheken bezahlen müssen. Für die Kalkulation des Zinssatzes ist die Schweizerische Nationalbank (SNB) verantwortlich.

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