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Urteil Bundesgericht Beschwerde gegen Bus-Wendeschlaufe in Lommiswil abgewiesen

Die Buslinie 2 des Busbetriebs Solothurn und Umgebung BSU führt bisher vom Solothurner Hauptbahnhof bis zur Kirche in Lommiswil. Die Gemeinde und der BSU wollten die Linie aber bis in den oberen Dorfteil «Im Holz» verlängern. Dort hätte der Bus auf einer Quartierstrasse eine Schlaufe fahren sollen, damit er wenden kann.

Gegen die Benutzung dieser Quartierstrasse als Busschlaufe haben sich Anwohner gewehrt. Sie finden die Strasse sei zu eng und zu unübersichtlich. Ausserdem befürchteten sie eine Wertminderung ihrer Häuser durch den Mehrverkehr. Der Widerstand ging so weit, dass die Anwohner laut der Solothurner Zeitung absichtlich ihre Autos auf die Strasse stellten als die Experten des Kantons die Situation vor Ort begutachteten.

Linienverlängerung ab Dezember möglich

Die Gemeinde Lommiswil ist der Meinung, die Strasse seit mit 4.5 Metern genügend breit. Ausserdem sei das öffentliche Interesse höher zu gewichten.

Aufschrift BUS auf Strasse.
Legende: Die Bewohner im oberen Dorfteil von Lommiswil bekommen nun wohl gegen ihren Willen eine Bushaltestelle. Colourbox

Das Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesgericht haben der Gemeinde recht gegeben. Das Bundesgericht hat den Anwohnern, welche eine Beschwerde gemacht hatten, auch die Verfahrenskosten aufgebrummt. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Die Busse der Linie 2 könnten somit ab dem nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2017 tatsächlich bis ins Lommiswiler Quartier «Im Holz» fahren. Voraussetzung dazu sei nun noch die Einrichtung einer Bushaltestelle durch die Gemeinde, erklärt BSU-Sprecher Caspar Lösche auf Anfrage von SRF.

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