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Alpiq Verwaltungsrat «Externer» wird Kanton Solothurn bei Alpiq vertreten

Lange sass der Alt-Regierungsrat Christian Wanner im Verwaltungsrat des Energiekonzerns. Er tritt nun ab. Ihm wird nun aber kein Regierungsrat oder jemand aus der Verwaltung folgen, sondern ein Anwalt aus Olten.

Glastüre mit der Aufschrift Alpiq
Legende: Die Solothurner Regierung will nicht persönlich im Alpiq-Verwaltungsrat vertreten sein. Keystone

Der Kanton Solothurn wird künftig mit Heinz Saner im Verwaltungsrat des Energiekonzerns Alpiq vertreten. Der Oltner Rechtsanwalt und Notar folgt auf den früheren Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner (FDP), der seinen Sitz altershalber räumen muss.

Saner kenne sich im Energiesektor bestens aus, teilte die Solothurner Regierung am Montag mit. Von 1988 bis 2011 war er bei der früheren Atel und später bei der Alpiq tätig, zuletzt als Leiter Management Services und Mitglied der Geschäftsleitung.

In dieser Funktion war er unter anderem verantwortlich für Strategie und Unternehmensentwicklung, den Rechtsdienst, Public Affairs, Kommunikation und das Generalsekretariat.

Christian Wanner sass seit 1996 ununterbrochen im Alpiq-Verwaltungsrat, dies auch nach seinem Ausscheiden aus der Kantonsregierung im Jahre 2013. Er kann sich nun wegen Erreichen des 70. Altersjahres nicht der Wiederwahl stellen.

Wegen Alpiq-Mandat in der Kritik

Wanner war unter anderem wegen seines Mandates im Alpiq-Verwaltungsrat in die Kritik geraten. Er hatte allein 2012 als Vizepräsident des Alpiq-Verwaltungsrates 108'124 Franken an Sitzungsgeldern und Spesen behalten. Weitere 161'250 Franken gingen als Entschädigung an den Kanton.

Als Reaktion auf die öffentliche Kritik kündigte Wanner an, dass er für die restliche Zeit seines Mandates bei der Alpiq zusätzlich zur Grundentschädigung auch die Sitzungsgelder an die Staatskasse abliefern wolle.

Wanners Verhalten war nicht strafbar, wie eine Untersuchung der Solothurner Staatsanwaltschaft ergab. Der Bezug der Sitzungsgelder sei in Übereinstimmung mit der damals geltenden Regelung im Staatspersonalgesetz erfolgt, begründete die Staatsanwaltschaft Anfang 2014 ihren Verzicht auf eine Strafuntersuchung.

Als Folge der Affäre Wanner wurde im März 2014 das Staatspersonalgesetz geändert. Seither müssen Regierungsmitglieder und Staatsbedienstete alle Entschädigungen, die sie als Kantonsvertreter in Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts erhalten, an die Staatskasse abliefern.

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