Für die Staatsanwaltschaft ist erwiesen: Im Fall Wellington wurde das kantonale Migrationsamt getäuscht, und zwar mit gefälschten Arbeitsverträgen für den brasilianischen Spieler.
Die Beteiligten haben jetzt Strafbefehle erhalten. «Sie wurden wegen Urkundenfälschung und Täuschung der Behörden mit je 90 Tagessätzen Geldstrafe und Verbindungsbussen zwischen CHF 700.00 und CHF 3600.00 bestraft», heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Die Strafbefehle gingen an Andreas Wyder (Präsident FC Wohlen und Delegierter VR FC Wohlen AG), an den Geschäftsführer, an einen Spielervermittler und an den Spieler Wellington selber.
All diese Personen hätten die Verträge gefälscht, schreibt die Staatsanwaltschaft. Ihnen sei bewusst gewesen, dass das Migrationsamt eine Arbeitsbewilligung nur erteilt bei einem Mindestlohn von 3800 Franken.
Spieler ist nicht Opfer, sondern Täter
Der Spieler unterschrieb zwei Verträge, jenen mit der Lohnsumme 3800 Franken und einen mit einem tieferen Lohn, der ihm auch ausbezahlt wurde. Wellington hatte in dieser Affäre damit argumentiert, er hätte nicht gewusst, was er unterschreibe, da er nur sehr schlecht Deutsch spreche.
Er bekommt jetzt aber die gleiche Strafe wie die anderen Beteiligten. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten können sie weiterziehen. Auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn sagt FC-Wohlen-Präsident Andreas Wyder, er sage momentan nichts zu diesem Fall.