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Aargau Solothurn Gerigate: Wird Chat-Partnerin von Geri Müller verurteilt?

Die Selfie-Affäre des Badener Stadtammanns Geri Müller könnte erste strafrechtliche Konsequenzen haben, nämlich für seine Chatpartnerin. Diese hatte ohne Müllers Wissen Telefonate aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Bern hat einen Strafbefehl angekündigt, das meldet das «St. Galler Tagblatt.»

In einem Artikel in der «Neuen Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» schreibt am Donnerstag ein Journalist, dass die Staatsanwaltschaft die ehemalige Chat-Partnerin von Geri Müller verurteilen will. Sie beruft sich auf einen Brief der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Das beabsichtigte Strafmass sei noch nicht bekannt. Ein Strafbefehl stehe bevor.

Presserat und Geri Müller

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Beim Schweizer Presserat ist eine Beschwerde von Bundesparlamentariern gegen die Zeitung «Schweiz am Sonntag» (SoZ) hängig. Nach Ansicht der Politiker hat die SoZ mit ihrer Berichterstattung die Privatsphäre von Geri Müller schwer verletzt. Der Presserat will seinen Entscheid Mitte Juli publizieren.

Geri Müller hat seine ehemalige Chat-Partnerin wegen Nötigung und Ehrverletzung angezeigt. Die Anzeige stützt sich auf Artikel 179 des Strafgesetzbuches. Dort heisst es, dass sich strafbar macht, wer «als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der anderen daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt».

Chat-Partnerin nimmt Telefonate auf

Geri Müller hatte mit seiner Chat-Partnerin einen intensiven SMS-Verkehr. In dessen Verlauf schickte er ihr auch Bilder von sich selber mit sexuellem Bezug. Als Müller dann die Beziehung zur Frau abbrechen wollte, kam es zum Streit.

Geri Müller befürchtete, die Chatpartnerin würde mit den Bildern an die Presse gehen. In einem persönlichen Gespräch mit der Frau versuchte Müller, sie von diesem Vorhaben abzubringen. Ohne sein Wissen nahm die Chat-Partnerin dieses Gespräch auf. Später wurden Ausschnitte daraus in verschiedenen Medien publiziert.

Parteien schweigen

Geri Müller auf Fahrrad
Legende: Der Badener Stadtammann Geri Müller im September 2014, nach der Affäre, nach einer Stadtratssitzung. Keystone

Noch ist aber niemand verurteilt und die Rechtsvertreter der beiden Streitparteien sowie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern äussern sich nicht zum Fall und dem Brief.

Vor zwei Jahren hat die Zeitung «Schweiz am Sonntag» publik gemacht, dass der Aargauer Politiker (Grüne) während seiner Arbeitszeit als Stadtammann von Baden Fotos mit sexuellem Inhalt gemacht und an eine Chat-Partnerin versandt hat. Die Bilder waren mehreren Zeitungsredaktionen zugespielt worden.

In der Folge wurde Geri Müller von verschiedenen Seiten scharf kritisiert. Ein Teil seiner Aufgaben als Stadtammann wurde ihm entzogen und er trat nicht mehr zur Wiederwahl als Nationalrat an.

Mehrere Strafverfahren noch im Gange

Audio
Rechtliche Konsequenzen im Fall Geri-Gate? (16.06.2016)
01:28 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 28 Sekunden.

Juristisch hatte die Affäre zur Folge, dass Geri Müllers Anwalt Anzeige machte gegen die Chat-Partnerin. Die Anzeige wurde dann noch ausgeweitet auf den Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag», auf Josef Bollag, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Baden und den PR-Berater Sacha Wigdorovits. Der Vorwurf an diese drei Personen: Sie hätten illegal erstellte Tonaufnahmen ausgewertet und verbreitet.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Noch ist keines der Strafverfahren abgeschlossen, im Fall der Chat-Partnerin steht der Abschluss jedoch offenbar kurz bevor.

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