Das Ziel des neuen Wirtschaftsgesetzes ist es, Licht ins Dunkle des Sexgewerbes zu bringen. So soll die neu eingeführte Pflicht von Betriebsbewilligungen die Branche transparenter machen. So soll auch der Schutz von Prostituierten verbessert werden. Dazu soll auch die Pflicht beitragen, dass Betreiber von Clubs und Salons Listen ihrer Sexarbeiterinnen führen müssen.
Ängste und offene Fragen
Eineinhalb Jahre nach Einführung zieht die Fachstelle für Sexarbeiterinnen, Lysistrada, eine erste Bilanz. Das neue Gesetz habe zunächst viele verunsichert, sagt Melanie Muñoz von Lysistrada. Weder Betreiber von Sexbetrieben noch Sexarbeiterinnen hätten gewusst, was nun konkret ändere. Deshalb seien sie mit sehr vielen rechtlichen Fragen konfrontiert worden.
«Viele hatten Angst um ihren Arbeitsplatz», so Melanie Muñoz. Diese Unsicherheit war gerechtfertigt, denn nach Einführung habe es einen regelrechten Umbruch im Sexgewerbe des Kantons Solothurns gegeben. Viele Betriebe seien für ein paar Monate geschlossen und danach neu eröffnet worden. Oft mit neuen Betreibern, aber auch mit neuen Frauen.
Bei unseren Besuchen trafen wir sehr viele neue Sexarbeiterinnen an.
Vorher habe es eine gewisse Konstante gegeben und die Sozialarbeiterinnen von Lysistrada hätten gewusst, wer wo seine Dienste anbiete und wer welchen Club oder Salon betreibt. Dies habe sich sehr stark verändert.
Kritisch sieht Melanie Muñoz die Betriebsbewilligung für kleinere Salons. Wenn sich etwa zwei Sexarbeiterinnen eine Wohnung teilen würden, dann sei eine Betriebsbewilligung ein grosser bürokratischer Aufwand, der fast nicht zu leisten sei. Dabei seien die Prostituierten in solchen Salons am unabhängigsten.
Lysistrada
Der Verein berät und unterstützt Sexarbeiterinnen im Kanton Solothurn. Dazu besuchen Sozialarbeiterinnen von Lysistrada unangemeldet Sex-Clubs, Cabarets, Salons oder den Strassenstrich. Dort sprechen sie mit den Prostituierten und machen sie auf ihre Rechte aufmerksam. Finanziert wird Lysistrada durch den Kanton Solothurn, die Stadt Olten und Spenden. |