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Yves Derendinger, Anwalt des Bauern, ist nicht ganz zufrieden mit dem Urteil
Aus Regi AG SO vom 21.09.2013. Bild: Keystone
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Aargau Solothurn Kanton Solothurn und Deitingen müssen wegen Schweinestall zahlen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn spricht einem Deitinger Bauern Schadenersatz in der Höhe von über 210'000 Franken zu. Bezahlen müssen der Kanton Solothurn und die Gemeinde Deitingen. Sie haben vor Jahren einen Stall für eine Schweinezucht bewilligt, der zu nahe an der Wohnzone stand.

In einem Wohnquartier in Deitingen erhielt ein Bauer im August 2000 eine Baubewilligung für einen neuen Schweinestall. Dagegen reichten Quartierbewohner Beschwerde ein. Der Stall musste abgebaut werden, die Schweinezucht ging zu. Die Baubewilligung war nämlich nicht gültig. Der Kanton Solothurn und die Gemeinde Deitingen hätten die Mindestabstände zur Wohnzohne prüfen müssen. Dies haben sie aber unterlassen und der Stall wurde gebaut.

Nun sieht das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn – ähnlich wie vor Jahren das Bundesgericht – die Verantwortung für den nötigen Rückbau des Stalls bei Kanton und Gemeinde. Sie müssen dem Bauern deshalb je über 105'000 Franken Schadenersatz zahlen, so das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Anwalt des betroffenen Bauers, Yves Derendinger, bestätigt einen entsprechenden Artikel der Solothurner Zeitung.

Weiterzug des Urteils möglich

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. «Wir sind nicht vollends zufrieden mit dem Urteil, weil das Gericht nur einen Teil der Forderung bewilligt hat», so Yves Derendinger gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Derendinger und sein Klient haben über 630'000 Franken gefordert. Sie erachten nicht nur Investitionskosten und Rückbaukosten als wichtig. Auch der Erwerbsausfall des Bauern müsse berücksichtig werden.

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Schweinestall im Wohnquartier
Aus Schweiz aktuell vom 11.01.2007.
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