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Aargau Solothurn Solothurner Fischer-Verband blitzt bei der Regierung ab

Von den Arbeiten des Solothurner Fischerei-Verbands profitieren auch Fischer, die nicht Mitglied sind. Das findet der Verband ungerecht. Mit einem Volksauftrag verlangt er, dass der Kanton bei allen Fischern einen jährlichen Beitrag einzieht. Die Regierung will nicht.

Fischer
Legende: Seit 2009 gibt es im Kanton Solothurn keinen Vereinszwang mehr für Fischer. Alle können einfach ein Patent lösen. Keystone

Seit 2009 ist die Fischerei im Kanton Solothurn einfacher und attraktiver. Seither müssen Fischer nämlich nicht mehr zwingend in einem Verein sein. Sie können auch ohne Mitgliedschaft beim Kanton ein Patent lösen.

Dem Solothurner Fischerei-Verband ist die neue Regel ein Dorn im Auge. Seine Mitglieder hegen und pflegen die Gewässer und Fischbestände. Von den Arbeiten profitieren aber alle Fischer, auch jene, die in keinem Verein sind.

Kritik an den «Nutzniessern»

Mit einem Volksauftrag will der Fischerei-Verband erreichen, dass der Kanton bei allen Fischern jährlich einen Hegebeitrag einzieht. «Fischer ohne Vereinsmitgliedschaft sind die Nutzniesser der Arbeit der Vereine», kritisiert der Verband.

Die Solothurner Regierung findet hingegen nicht, dass der Fischerei-Verband mehr Geld braucht. Das geht aus der Antwort der Regierung auf den Volksauftrag hervor. Sie verweist auf den Leistungsauftrag, den der Kanton mit dem Fischerei-Verband abgeschlossen hat: «Die Beiträge im Leistungsauftrag entsprechen unserer Auffassung nach einer zeitgemässen Entschädigung für die geleisteten Arbeiten».

Regierung will keinen «Vereinszwang»

Die Regierung setzt hinter einige Arbeiten der Fischerei-Vereine sogar ein Fragezeichen. Forschungen würden zum Beispiel zeigen, dass das Aussetzen von Fischen gar nicht viel bringe.

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Mehr Geld von und für die Solothurner Fischer? (25.10.2016)
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Eine Erhöhung der Patentgebühr von 140 Franken lehnt die Regierung ab. In Anbetracht der immer noch sinkenden Fischfangerträge sei ein höherer Betrag nicht gerechtfertigt. Zudem würde mit einer zusätzlichen Gebühr für Patent-Fischer auf einem anderen Weg faktisch wieder ein Vereinszwang eingeführt, und das sei gemäss Bundesverfassung nicht mehr erlaubt.

Der Fischerei-Verband muss nun darauf hoffen, dass er im Parlament mehr Glück hat. Dort wird sein Volksauftrag als nächstes behandelt.

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