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Aargau Solothurn Streit um Ensi-Mahnwache in Brugg

Seit der Atomkatastrophe von Fukushima treffen sich praktisch täglich Aktivisten vor dem Hauptsitz der Atom-Aufsichtsbehörde Ensi in Brugg. Doch diese «Mahnwache» wird nun durch ein gerichtliches Verbot behindert. Dagegen wehren sich Aktivisten und SP-Exponenten mit Einsprachen.

Die Online-Zeitung «infosperber.ch» berichtete anfangs Jahr über ein mögliches Verbot der Mahnwache. Seit dem 12. Januar weist nun ein Schild ausdrücklich darauf hin, dass Versammlungen auf dem Grundstück vor dem Ensi-Gebäude gerichtlich verboten sind. Erwirkt hat dieses privatrechtliche Verbot die Immobilienfirma, der das Gebäude gehört. Die Bundesbehörde Ensi ist nur Mieterin.

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Atomgegner Heini Glauser: «Die Mahnwachen gehen weiter.» (18.1.2015)
05:30 min
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Das Verbotsschild sei tatsächlich angebracht worden, bestätigt Mahnwachen-Mitkoordinator Heini Glauser. Der Atomkritiker lässt sich aber nicht einschüchtern: «Die Mahnwachen gehen im gewohnten Rahmen weiter.» Und: «Wir animieren alle Mahnwachenden, gegen das Verbot Einsprachen zu erheben», erklärt Glauser auf Anfrage von SRF.

Privatbesitz oder öffentlicher Grund?

Unterstützung gibt es nun von den Aargauer Sozialdemokraten. Die Co-Präsidenten Elisabeth Burgener und Cédric Wermuth sowie Nationalrat Max Chopard haben ebenfalls Einsprache gegen das gerichtliche Verbot erhoben, wie die SP am Sonntag mitteilte.

Das Verbot richte sich «offensichtlich gegen die Mahnwache», heisst es in einem Schreiben an das zuständige Bezirksgericht Brugg. Die Atomgegner und die SP stellen sich zudem auf den Standpunkt, der Ort der Mahnwache gehöre zum «öffentlichen Fussgängerbereich bzw. Trottoir». Das sei im Gestaltungsplan und auch in einem Vertrag zwischen der Stadt und der Grundbesitzerin so festgehalten, präzisiert Heini Glauser auf Anfrage.

Verfügung der Regionalpolizei

Beim Stadtrat von Brugg liegt seit Ende Dezember bereits eine Einsprache gegen eine Verfügung der Regionalpolizei Brugg. Diese hatte das Gesuch der Gruppe für die Mahnwachen abgelehnt. Die Regionalpolizei stützte sich in der Verfügung auf das städtische «Reglement über die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Grund zu Sonderzwecken».

Die Mahnwache-Teilnehmer halten in ihrer Einsprache fest, die Verfügung verletzte unter anderem das Grundrecht der Informations- und Meinungsfreiheit sowie das Willkürverbot.

766 Mahnwachen bisher

An der Mahnwache hatten jeweils nur wenige Personen teilgenommen, sie verlief stets friedlich. Insgesamt wurde die jeweils einstündige Mahnwache bisher 766 Mal abgehalten, wie Heini Glauser zählt. Das Klima zwische Ensi und Atomkritikern habe sich im letzten Jahr «merklich abgekühlt».

Er habe gehört, dass viele Ensi-Mitarbeiter langsam genug hätten. «Man hat offenbar nicht damit gerechnet, dass wir diese Mahnwache so lange durchziehen.»

Die Atomkritiker gehen also bewusst auf Konfrontation: Heini Glauser möchte, dass ein Gericht die juristische Lage klärt. Gleichzeitig betont er aber, dass es ihm eigentlich nicht um einen Kampf für die Versammlungsfreiheit gehe. «Wir möchten ja eigentlich darauf hinweisen, dass wir mit der Arbeit des Ensi nicht einverstanden sind.»

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