Jeder Quadratmeter Boden in unserem Land ist vermessen, in Karten festgehalten und in Grundbüchern einem Besitzer zugeschrieben. Das gilt aber nur für die Oberfläche. In den Tiefen der Erde, ab 400 Metern im Boden, ist Schluss mit juristischer Klarheit.
Das wollte man vor einigen Jahren mit einem Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds im Kanton Solothurn ändern. Doch das Gesetzesprojekt ist sistiert. Man habe andere Gesetze bearbeiten müssen, wichtigere Gesetze. So begründet Martin Würsten, Leiter Amt für Umwelt, das Einschlafen des Projektes.
Die Verwaltung arbeitet nicht gerne an einem Gesetz, das vielleicht nie jemand braucht.
Im Moment gebe es gar keine Anwendungsfälle für das geplante Gesetz. Vor ein paar Jahren war das noch anders: Damals war etwa die Zukunftstechnologie Geothermie in aller Munde. Dazu kam sogar ein konkretes Gesuch für Erdgas-Probebohrungen, das ein englisches Unternehmen beim Kanton eingereicht hatte.
Neun Seiten Gesetzestext liegen ungenutzt bereit
Der Abbau von Bodenschätzen oder auch die Nutzung der Erdwärme im grossen Stil ist aber nicht geregelt. Deshalb entwarf die Solothurner Kantonsverwaltung ein «Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze». Das Gesetz wurde im Winter 2015/16 in die Vernehmlassung geschickt. Die Reaktion von Parteien und Verbänden waren kontrovers.
Auch deshalb ging es wohl nicht wirklich vorwärts mit dem Gesetz. Zudem scheint das Interesse am Solothurner Erdgas inzwischen nicht mehr so gross zu sein.
Eineinhalb Jahre nach der Vernehmlassung ist der Entwurf nicht weiter als damals. Immerhin: In den nächsten Monaten soll der Solothurner Regierung ein Vorschlag unterbreitet werden, was mit den neun Seiten Papier mit Paragraphen nun passieren soll.
Wahrscheinlichstes Szenario: Der Entwurf bleibt ein Entwurf. Zumindest so lange, bis es vielleicht doch noch eine gesetzliche Regelung braucht. Zum Beispiel weil ein neues Geothermie-Projekt ansteht.
Der Aargau hat ein Gesetz
Im Gegensatz zum Kanton Solothurn hat der Aargau sein Projekt zur Regelung des tiefen Untergrunds abgeschlossen. Im Aargau gilt seit März 2013 ein entsprechendes Gesetz. Das Stimmvolk musste sogar über eine Verfassungsänderung abstimmen. Damit war der Aargau der erste Schweizer Kanton, der die Tiefen seines Bodens rechtlich regelte. |