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Aargau Solothurn Torfeld Süd in Aarau: Die Chronologie eines Stadion-Projekts

Zusatzrunde um Zusatzrunde musste das Stadion vor juristischen Instanzen drehen. Am Schluss war es ein einzelner Anwohner, der alle rechtlichen Mittel ausschöpfte. Das Bundesgericht hat nun einen Schlussstrich gezogen.

Der FC Aarau träumt seit Jahrzehnten von einem neuen Fussballstadion. Mit dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsentscheid dürfte dieser Traum nun langsam, aber sicher wahr werden. Der Weg zum Stadion Torfeld Süd war lang und steinig.

Die Vorgeschichte

Bereits 1994 entwickelt der damalige Präsident des FC Aarau, Ernst Lämmli, die Idee eines neuen Fussballstadions. Er will dieses in einer Kiesgrube bei Schafisheim realisieren. Das Projekt scheitert einige Jahre später an Zonenvorschriften und fehlendem Geld.

Im Jahr 2000 wird die Idee der «Mittelland-Arena» entwickelt. Ein Fussballstadion mit einem grossen Shopping-Center soll entstehen. Die optimistische Idee der Planer: Sie wollen das neue Stadion 2006 in Betrieb nehmen.

Im Jahr 2003 spricht der Einwohnerrat von Aarau einen Planungskredit von 900'000 Franken. 2005 lehnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den städtischen Beitrag von 25 Millionen Franken an das Stadionprojekt ab. Das Projekt scheint gefährdet zu sein: Es werden neue Standorte in Buchs evaluiert, eine Sanierung im Brügglifeld wird geprüft.

Das Hin und Her zum Torfeld Süd

Vor knapp zehn Jahren wird die Planung für das Stadion «Torfeld Süd» konkreter. Der Stadtrat hält an diesem Standort fest. Nun beginnt ein Streit mit Anwohnern und eine Diskussion über die vorgesehene Mantelnutzung.

  • 2007: Das Aarauer Stimmvolk genehmigt einen Planungskredit.
  • 2008: Das Aarauer Stimmvolk genehmigt im Grundsatz ein Fussballstadion mit Mantelnutzung.
  • 2009: Der Gestaltungsplan «Torfeld Süd» wird öffentlich aufgelegt. Anwohner legen Rekurs ein.
  • 2010: Der FC Aarau steigt in die zweithöchste Spieklasse, in die Challenge League, ab.
  • 2011: Der Aargauer Regierungsrat (Kantonsregierung) lehnt die Beschwerden ab und genehmigt den Gestaltungsplan. Die Stadt Aarau will nun auf eine ausgiebige Mantelnutzung verzichten, der Einwohnerrat (Stadtparlament) kippt diese aus dem Bauprogramm.
  • 2012: Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerden gegen den Gestaltungsplan nicht ein. Auch das Bundesgericht lehnt Beschwerden ab. Am 28. August reicht die HRS Real Estate AG das Baugesuch für das Stadion ein.

Ein Anwohner kämpft auf allen Wegen

Mit dem Baugesuch der HRS Real Estate im Jahr 2012 beginnt das jüngste Kapitel der Leidensgeschichte «Stadion Torfeld Süd». Noch im März 2013 rechnet die «Aargauer Zeitung» mit einem Spatenstich im Jahr 2014. Eine zu optimistische Prognose, wie sich bald herausstellt.

  • 2013: Das Baugesuch liegt öffentlich auf. Ein Anwohner macht eine Einsprache. Das kantonale Baudepartement erteilt im September trotzdem die kantonale Bewilligung für den Bau.
  • 2013: Der FC Aarau steigt wieder in die höchste Spielklasse auf.
  • 2014: Am 26. Mai erteilt auch der Stadtrat von Aarau die Baubewilligung.
  • 2015: Der FC Aarau steigt wieder in die Challenge League ab.
  • 2015: Der Regierungsrat weist am 21. Januar eine Beschwerde des Anwohners gegen die Baubewilligung der Stadt ab. Im Februar führt der Anwohner dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Am 30. März weist das Gericht zudem ein Ausstandsbegehren ab und tritt nicht auf ein Gesuch um aufschiebende Wirkung ein. Gegen diesen Zwischenentscheid führt der Anwohner Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses weist die Beschwerde im Juli ab. Am 19. August entscheidet das Verwaltungsgericht auch in der Sache selbst – und es regelt die Parteientschädigung im Gerichtsverfahren. Im September gelangt der Anwohner auch mit diesem Urteil aus dem Aargau an die Bundesrichter. Im November entscheidet das Bundesgericht, dass die laufenden Verfahren keine aufschiebende Wirkung haben. Trotzdem warten Stadt und Bauherrschaft mit dem Baubeginn zu.
  • 2016: Das Bundesamt für Umwelt verfasst im April eine Stellungnahme zur Lärmbelastung durch den Mehrverkehr des Stadions. Der Anwohner hält an seiner Beschwerde beim Bundesgericht fest. Am 18. Mai entscheidet das Bundesgericht über die Beschwerde: Es weist alle Forderungen des Anwohners ab, soweit es überhaupt darauf eintritt.

Mit dem Urteil aus Lausanne, welches am Freitag öffentlich wurde, dürfte das juristische Seilziehen um das Fussballstadion Torfeld Süd beendet sein. Entsprechend gross ist die Freude bei der Stadt Aarau und bei der Bauherrin HRS Real Estate. Stadtrat Lukas Pfisterer und HRS-Sprecher Sven Bratke erklären beide gegenüber SRF, dass sie «sehr erfreut» seien über den Entscheid. Damit sei ein Schlussstrich gezogen unter ein jahrelanges Verfahren.

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