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Basel Baselland Baselbieter Polizeigesetz kommt mit Verspätung

Am 1. Januar 2015 tritt das neue Baselbieter Polizeigesetz in Kraft. Bei verschiedenen Gemeinden sorgt das neue Gesetz für Verunsicherung. Noch nicht geklärt ist auch, wieviel die Leistungen der Kantonspolizei kosten, die Gemeinden in Zukunft einkaufen können.

Nach langem hin und her tritt das neue Baselbieter Polizeigesetz Anfang 2015 in Kraft. In dem Gesetz werden auch die Aufgaben zwischen Gemeinden und Kantonspolizei klar geregelt. Neu ist im Polizeigesetz explizit festgehalten, dass die Gemeinden für Ruhe und Ordnung innerhalb der eigenen Gemeindegrenze verantwortlich sind.

Dies ist zwar nicht neu, aber bislang erhob die Baselbieter Kantonspolizei keine Gebühren bei Einsätzen in Gemeinden ohne eigene Ortspolizei. Dies ändert sich nun mit der Einführung des neuen Polizeigsesetzes auf den 1. Januar 2015. Die Einsätze für Ruhe und Ordnung werden neu von der Polizei verrechnet. Zu welchem Tarif steht noch nicht ganz fest. Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden über die Leistungen der Polizei Baselland sind noch im Gang.

Wieviel müssen Gemeiden bezahlen?

Erst Mitte Januar 2015 sollen die Gemeinden einen Vorschlag erhalten. Deshalb wurde die definitive Umsetzung des neuen Polizeigesetzes auf Ende März 2015 verschoben, heisst es in einem Brief der Polizei und des Verbands der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG), der dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF vorliegt.

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Neues Polizeigesetz mit Verspätung 22.12.2014
03:39 min
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«Wir sind zuversichtlich, dass eine Lösung zustande kommt, die für Polizei und Gemeinden stimmt», sagt VBLG-Geschäftsführer Ueli Kräuchi. Liegt das Angebot der Polizei auf dem Tisch, können sich die Gemeinden entscheiden: Wollen sie selber oder mit einer Privatfirma für Ruhe und Ordnung sorgen oder die Dienste der Kantonspolizei in Anspruch nehmen.

Man weiss nie, ob bei einem solchen Einsatz plötzlich auch geschossen wird.
Autor: Marco Geu Gemeindepräsident Rickenbach

Wie der Rickenbacher Gemeindepräsident Marco Geu sagt, werden kleinere Gemeinden wie Rickenbach eher wie bisher selber für Ruhe sorgen im Dorf. Das heisst: Auch Mitglieder des Gemeindrats müssen im Fall einer Lärmbelästigung ausrücken. Marco Geu ist dabei nicht immer wohl: «Man weiss nie, was passieren kann, ob bei einem solchen Einsatz plötzlich auch geschossen wird.»

Geu hat seine Gemeinde über die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes informiert und setzt auf die Dorfgemeinschaft. «Ich habe die Bevölkerung gebeten, uns nur dann aufzubieten, wenns nicht anders geht und man soll zuerst versuchen, das Problem mit einem persönlichen Gespräch zu lösen», so Geu.

(Regionaljournal Basel, 06:32 Uhr)

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