Trifft dies zu, hätte dies grundlegende Konsequenzen für die Arbeit der Kontrolleure, sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St.Gallen und Ehrendoktor der Universität Basel. Die Inspektoren hätten in diesem Fall gar keine Kompetenz, um Kontrollen durchzuführen und würden sich sogar der Amtsanmassung schuldig machen. Das würde auch bedeuten, dass die Unternehmen Kontrollen verweigern und sogar früher bezahlte Bussen zurückfordern könnten.
Die Baselbieter Regierung veröffentlichte diese Woche auch die Zahl der durcgh die ZAK kontrollierten Betriebe. Diese leigt mit 203 Betrieben knapp über dem vom Kanton verlangten Minimum von 200 Betriebskontrollen.
Eine Auswertung der gesamtschweizerischen Zahlen, die alle Kantone dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco melden müssen, zeigt, dass ein Kontrolleur 2015 im Durchschnitt etwas über 150 Betriebe kontrolliert hat. Bei der Zak waren es jedoch nur 68 pro 100%-Stelle. Nur im Kanton Appenzell Innerrhoden war der Durchschnitt tiefer.
Kontrollen pro Inspektor
CH | 153 |
TI | 481 |
GR | 406 |
AG | 284 |
BS | 153 |
SO | 96 |
BL (ZAK) | 68 |
(Regionaljournal Basel, 17:30)