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Basel Baselland Gerichtsentscheid Baselland: Schulleitung hat das letzte Wort

Lehrer und SP-Landrat Martin Rüegg blitzt vor Gericht ab. Er wehrte sich gegen einen Entscheid seiner Schulleitung, die nachträglich eine Absenz einer Schülerin akzeptiert hatte. Das Kantonsgericht schlägt sich aber auf die Seite der Schulleitung.

Wer hat im Schulbetrieb das letzte Wort? Der Lehrer im Klassenzimmer oder die Schulleitung, die die Interessen der ganzen Schule vertritt? Diese Frage musste das Baselbieter Kantonsgericht entscheiden, nachdem Lehrer und SP-Landrat Martin Rüegg einen exemplarischen Fall mit einer Beschwerde vor Gericht gezogen hatte.

Die Richter schlugen sich mehrheitlich auf die Seite der Schulleitung, damit diese handlungsfähig bleiben.

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Absenzenstreit im Baselbiet (29.6.2016)
00:43 min
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Vorgeschichte

Lehrer Martin Rüegg wollte eine unentschuldigte Absenz seiner Schülerin ins Zeugnis eintragen. Für ihn war klar: Sie hatte den Unterricht geschwänzt. Zum Zeugniseintrag kam es dann aber nicht: Die Eltern seiner Schülerin nahmen sich einen Anwalt und reichten ein paar Monate später ein ärztliches Zeugnis nach. Die Schulleitung reagierte und strich schlussendlich die Absenz aus dem Zeugnis.

Verwaltung nicht lahmlegen

Zu Recht, wie das Kantonsgericht jetzt entschieden hat. Wenn eine Schulleitung einen Absenzeneintrag eines Klassenlehrers entschärft, kann sich dieser nicht zur Wehr setzen.

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Urteil des Kantonsgerichts BL (29.6.2016)
02:55 min
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Die Schulleitung könne als vorgesetzte Instanz betriebliche Dienstanweisungen erteilen, solange sie nicht in grundlegende Rechte oder Pflichten des Lehrers eingreift, so die Argumentation des Gerichtes. Dies sei nicht anfechtbar.

Laut dem vorsitzenden Richter ist die Absenzenkontrolle nach dem Gesetz keine ausschliessliche Kompetenz des Lehrers. In solchen Fällen könnten Unterstellte aber nicht Anweisungen vorgesetzter Stellen anfechten, sonst würde die Verwaltung lahmgelegt.

Anders sah dies lediglich einer der fünf Richter des Gremiums: Die Absenzenkontrolle sei eine Kernkompetenz des Klassenlehrers, und wenn die Schulleitung ohne weiteres eingreifen könne, würden damit dessen Qualifikation in Frage gestellt. Eingriffe seien nicht einfach als Dienstanweisung zu sehen, sondern müssten überprüfbar sein. Mit seinem Gegenantrag blieb der Richter jedoch allein.

«Schlechte Entwicklung»

Martin Rüegg kritisierte nach dem Urteil den Entscheid als «schlechte Entwicklung» und als «Freipass für Schulleitungen». Isabella Oser, Geschäftsleitungsmitglied des Lehrervereins Baselland sagte: «Wenn Schulleitungen das letzte Wort haben, können Lehrer auch bei der Notengebung überstimmt werden».

Thomas Rätz, Rektor am Gymnasium Liestal, jener Schule, wo das Absenzenproblem entstand: «Es wird sich nichts ändern an den Schulen. Absenzen wird es immer geben.» Er widerspricht der Befürchtung der Lehrer und Lehrerinnen, dass die Schulleitungen nach dem heutigen Urteil nun ihre Stellung ausnützen würden.

Ob Martin Rüegg das ablehnende Urteil nun zusammen mit dem Lehrerverein Baselland weiterzieht, ist noch unklar.

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