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Schwarzarbeit Neue Organisation für Baselbieter Schwarzarbeits-Kontrolle

Nach dem Streit um die Schwarzarbeitskontrollen im Baselbieter Baugewerbe haben die Sozialpartner diese neu organisiert. Ein Verein ist nun dafür zuständig. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind gleichberechtigt im Vorstand vertreten. Neu wird auch die Einhaltung der GAVs gleich mit kontrolliert.

Die Dachverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben einen Verein namens «Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB» gegründet. Paritätisch besetzt sind der achtköpfige Vorstand und das Co-Präsidium mit Sascha Haltinner von der Unia und Markus Meier von der Wirtschaftskammer.

Die wichtigsten Merkmale der neuen AMKB:

  • Eigene Räumlichkeiten, eigenes Personal (9 Vollzeitstellen)
  • Kein Rückgriff auf Dienstleistungen von Tochtergesellschaften der Wirtschaftskammer Baselland
  • Umfassende Kontrolle: Lohndumping, Verstösse gegen das Entsendegesetz, Schwarzarbeit, Verletzungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und gegen das Beschaffungsgesetz
  • Arbeitsbeginn: Mai 2017

2014 zu wenig Kontrollen

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Die Vorgängerorganisation ZAK kam wegen fehlenden Leistungen in die Kritik. Ein Regierungsbericht hatte ergeben, dass die Vorgabe von jährlich 200 Betriebs-Kontrollen mit 39 anrechenbaren abgeschlossenen Kontrollen im Jahr 2014 deutlich verfehlt worden war. Die Regierung hatte daher angekündigt, von der ZAK 380'000 Franken zurückfordern zu wollen.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) hat mit dem Verein AMKB eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2019 ausgehandelt.

Die bisher zuständige sozialpartnerschaftliche «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK) hatte die Kontrolltätigkeit ganz an die AMS, eine Tochtergesellschaft der Wirtschaftskammer, ausgelagert. Gemäss einem Rechtsgutachten der Regierung widerspricht dies jedoch dem Grundgedanken im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz.

Rückforderungsfrage pendent

Weiterhin pendent ist eine allfällige Rückforderung des Baselbiets wegen der Schwarzarbeitskontrollen im Jahr 2014 durch die ZAK. Beide Seiten hätten sich dazu auf ein Schlichtungsverfahren festgelegt, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Werde man sich nicht bis spätestens Mitte Jahr einig, werde das Baselbieter Kantonsgericht als Schiedsgericht angerufen.

Der Konflikt um die ZAK sorgt seit langem für rote Köpfe: Die Unia hatte der Wirtschaftskammer als Arbeitgeber-Vertreterin mangelnde Transparenz und Unregelmässigkeiten bei der ZAK-Führung vorgeworfen. Zum Streit kam es in der Folge zudem auch zwischen den beiden Arbeitnehmerverbänden Syna und dem Gewerkschaftsbund Unia.

Auch noch hängig ist eine Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt. Dabei geht es um ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der ZAK sowie einen möglichen Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland.

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