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Aufttakt Schiffsprozess
Aus Schweiz aktuell vom 06.05.2015.
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Basel Baselland Prozessauftakt Schiffsunglück: Beschuldigte weisen Vorwurf zurück

Der beschuldigte Lotse sowie der Hafenmitarbeiter weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Schuld sei der Bootsführer des Vermessungsschiffs, argumentieren sie. Ihre Nachlässigkeit soll 2012 dazu geführt haben, dass ein Güterschiff ein Vermessungsboot überfuhr, wobei zwei Menschen starben.

Mit der Befragung der Angeklagten und Zeugen hat am Mittwoch in Basel der Strafprozess um eine Havarie auf dem Rhein mit zwei Toten begonnen. Einem Lotsen und einem Hafen-Kadermann wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Beide streiten ab.

Audio
Beschuldigte wehren sich (6.5.15)
03:47 min
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Zur Havarie war es am 31. August 2012 gekommen, als sich auf dem Rhein bei der Schwarzwaldbrücke die Wege eines flussaufwärts fahrenden, ungeladenen Frachtschiffs und eines Vermessungsboots kreuzten. Das Güterschiff überfuhr das Boot, wodurch ein 47-jähriger Vermessungsexperte und der 79-jährige Bootsführer ums Leben kamen.

«Das kleine Boot hätte ausweichen müssen.»
Autor: Peter Bohny Anwalt des Lotsen

Beide Angeklagten bestritten vor dem Basler Strafgericht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie hätten sich pflichtwidrig unvorsichtig verhalten. Der Lotse machte geltend, er habe das Vermessungsboot eine Weile vor der Kollision im Bereich der Wettsteinbrücke gesehen, dann nicht mehr. Dazu meint Peter Bohny, der Anwalt des Lotsen: «Das kleine Boot hätte ausweichen müssen.»

Luftaufnahme
Legende: Der Rhein bei der Schwarzwaldbrücke. Hier passierte der Unfall. Google

Der zweite Angeklagte, der heute 62-jährige ehemalige Bereichsleiter Schifffahrt und Hafen der Schweizerischen Rheinhäfen, sagte vor Gericht, es habe weder die Pflicht noch die Notwendigkeit bestanden, auf die Anwesenheit des Vermessungsbootes hinzuweisen. Über andere Kleinfahrzeuge werde die Grossschifffahrt auch nicht informiert.

Grosse haben Vortritt

Die als Zeugin vor Gericht befragte Schleusenmeisterin der Schleuse beim Kraftwerk Birsfelden hielt fest, dass sie ausser in einer Gefahrensituation der Grossschifffahrt Kleinfahrzeuge nicht melde: «Kleinfahrzeuge müssen selber schauen.»

Der Prozess wird am Donnerstag mit der Befragung eines Experten und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt. Die Urteilseröffnung ist auf Freitagnachmittag vorgesehen.

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