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EuroAirport Schweiz und Frankreich einigen sich im Steuerstreit

Aussenminister Didier Burkhalter hat am Donnerstag gemeinsam mit dem französischen Europastaatssekretär Harlem Désir das entsprechende Abkommen unterzeichnet. Damit ist der Steuerstreit um den EuroAirport Basel-Mülhausen offiziell beigelegt.

Das neue Steuerregime sieht unter anderem vor, dass im Schweizer Sektor des EuroAirport die Schweizer Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Die Unternehmenssteuereinnahmen werden zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Dies teilt das Eidgenössische Aussendepartement (EDA) mit.

Auf Unternehmen im Schweizer Sektor werden die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer angewendet. Zudem soll eine Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde vereinbart werden.

Langer Streit

Das Abkommen setzt den Schlusspunkt unter einen mehrjährigen Steuerstreit mit Frankreich. Der EuroAirport wird zum Teil von der Schweiz betrieben, obwohl er vollständig auf französischem Boden steht. 2014 kündigte Frankreich an, auch Unternehmen im Schweizer Sektor nach französischem Recht besteuern zu wollen. Easyjet als mit Abstand wichtigste Fluggesellschaft drohte daraufhin mit dem Wegzug.

Handelskammer noch vorsichtig

Die Handelskammer beider Basel freut sich darüber, dass «die Rechtssicherheit am binationalen Flughafen wieder hergestellt ist». Sie macht allerdings darauf aufmerksam, dass bis zur definitiven Lösung noch die Zusage des französischen Parlaments fehle. Die Handelskammer spricht deshalb erst von der «Zielgerade zur Rechtssicherheit».

Grosser Arbeitgeber EAP

Im Schweizer Sektor des Flughafens sind über sechzig Schweizer Unternehmen tätig. Insgesamt beschäftigt der Flughafen rund 6200 Personen, wovon über 4000 im Schweizer Sektor tätig sind.

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