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Muslime müssen in Schwimmunterricht
Aus Schweiz aktuell vom 10.01.2017.
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EGMR Strassburg Schwimmunterricht für muslimische Mädchen obligatorisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist rechtens, dass Behörden den Besuch des Schwimmunterrichts für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärt haben.
  • Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg im Fall einer Basler Familie entschieden.
  • Gegen die ausgesprochenen Bussen der Schulbehörde wehrte sich die Familie zuvor über alle Schweizer Instanzen bis vor Bundesgericht – vergeblich.
  • Das Ehepaar hatte wegen Verletzung der Religionsfreiheit in Strassburg geklagt.

Das Urteil des EGMR betrifft den Fall einer in Basel wohnhaften Familie. Die sieben und neun Jahre alten Mädchen besuchten dort im August 2008 eine Primarschule. Dem obligatorischen Schwimmunterricht blieben sie jedoch fern. Gespräche mit den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, fruchteten nicht.

Das Erziehungsdepartement büsste die Eltern deshalb im Juli 2010 mit 700 Franken pro Elternteil – also 1400 Franken insgesamt. Die schweizerischen Rekurs- und Beschwerdeinstanzen wiesen die dagegen eingelegten Rechtsmittel ab. So gelangten die Eltern an den EGMR.

Integration höher gewichtet

Dieser hält in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, dass das Interesse an der Integration der beiden Kinder und damit am Besuch sämtlicher schulischer Fächer höher zu gewichten sei, als die privaten Interessen der Eltern, die eine Dispens aus religiösen Gründen gewünscht hatten.

Gemäss Gerichtshof geht es beim Schwimmunterricht nicht nur um das Erlernen des Schwimmens, sondern auch um das gemeinsame Lernen im Klassenverband und damit um die soziale Komponente. Zudem sei es den Mädchen erlaubt worden, Burkinis zu tragen.

Die Volksschule bleibt eine Klammer für die ganze Gesellschaft.
Autor: Christoph Eymann Erziehungsdirektor (BS/LDP)

Der Basler Regierungsrat begrüsst das Urteil aus Strassburg. Man sei zufrieden mit dem Urteil, das sicherstelle, dass die Schule eine Volkschule für alle Kinder bleibe. «Die Volksschule bleibt eine Klammer für die ganze Gesellschaft. Daran halten wir fest», sagt Erziehungsdirektor Christoph Eymann (LDP).

Das Gericht habe die grossen Integrationsbemühungen der Schule gewürdigt und anerkannt, dass man auch auf die besonderen Gewohnheiten der unterschiedlichen Religionen Rücksicht nehme.

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