Das fünfköpfige Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde des Gemeinderates gutgeheissen. Der hatte einen Regierungsbeschluss vom September angefochten, der jene Stimmrechtsbeschwerden teilweise gutheissen hatte. Damit ist jener Regierungsentscheid, eine Gemeindeversammlung müsse das Traktandum nochmals beraten und entscheiden, aufgehoben.
Die Gemeindeversammlung hatte konkret einen Antrag zur InterGGA-Beteiligung mit 103 zu 88 Stimmen abgelehnt. Dieser Antrag wollte die Gemeindeversammlung in die Wahl des Kabelnetzbetreibers einbeziehen und forderte den Verkauf der Beteiligung.
Die Baselbieter Regierung war in der Folge zum Schluss gekommen, Informationen zum Traktandum seien unzutreffend gewesen. Für das Gericht waren nun aber die kritisierten Punkte bereits bei der Einladung zur Gemeindeversammlung klar gewesen. Es wäre so zumutbar gewesen, dass die Kritiker ihre Vorwände spätestens an der Versammlung klar und deutlich anbringen. Dies taten sie nicht, sondern reichten erst Tage nach der Ablehnung des von ihnen unterstützten Antrages Beschwerden ein.
Rechtsanspruch verwirkt
Für den referierenden Richter verstiessen die Beschwerdeführer damit gegen Treu und Glauben; das Bundesgericht sei dazu streng. Die Kantonsregierung - die inhaltlich argumentierte - hätte schon formell erkennen sollen, dass die Kritiker mit dem Zuwarten ihren Rechtsanspruch verwirkt hatten, und gar nicht eintreten dürfen.
Für das Kantonsgericht, das einstimmig so entschied, kamen während der Gemeindeversammlung keine wesentlichen neuen inhaltlichen Elemente dazu. Für die Gerichtspräsidentin waren ferner die Vorwürfe der Falschinformation auch zu wenig belegt; reine Kritik sei an einer Gemeindeversammlung normal.
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
{* #socialRegistrationForm *} {* firstName *} {* lastName *} {* emailAddress *} {* displayName *} {* mobile *} {* addressCity *} {* /socialRegistrationForm *}