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Bern Freiburg Wallis Berner Kehrichtgebühren: Komplizierte Rückerstattung

Die Stadt Bern muss Hausbesitzern unrechtmässig erhobene Kehrichtgebühren zurückzahlen, so will es das Bundesgericht. Die Stadt hat nun ihren - nicht ganz einfachen - Rückzahlungsplan vorgestellt.

Die Stadt Bern zahlt Hausbesitzern eine zu Unrecht verlangte Abfallgebühr zurück. Insgesamt geht es um weit über 100‘000 Rechnungen und knapp 20 Millionen Franken. Am Montag hat die Stadt - zusammen mit dem Hauseigentümer- und dem Mieterverband - das Prozedere vorgestellt. Für die letzten beiden Jahre erfolgt die Rückerstattung automatisch. Für die Jahre 2007 bis 2010 hingegen müssen Betroffene bis Ende Juni 2013 ein Gesuch stellen.

Kosten in Millionenhöhe?

Vielfach haben aber nicht die Grundeigentümer die Rechnungen berappt, sondern die Mieter, denen die Gebühr über die Nebenkosten in Rechnung gestellt wurde.

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Die Stadt Bern präsentiert ihren Rückzahlungsplan. (Matthias Haymoz, 17.12.2012)
02:32 min
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Die Rückerstattung sei deshalb eine logistische Herausforderung, sagt Gemeinderätin Regula Rytz: «Das wird uns sicher Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Franken für zusätzliches Personal kosten.» Auch auf die Hauseigentümer kommt ein grosser Aufwand zu: Sie müssen die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückfordern und anschliessend den Mietern weitergeben. «Viele Mieter sind mittlerweile aber umgezogen - oder die Liegenschaft wurde umgenutzt», so Regula Rytz.

Die Vorgeschichte

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2007 führte die Stadt Bern eine Abfallgrundgebühr ein, die pro Jahr 4,9 Millionen Franken einbrachte - für die Strassenreinigung und die Kehrichtentsorgung. Gegen die Gebühr hatten Geschäfte aus der Innenstadt Beschwerde erhoben und Recht erhalten: Das Bundesgericht entschied im Februar 2012, dass die Gebühr gegen das Verursacherprinzip verstosse.

Zwei Varianten für die Rückzahlung

Die Stadt zahlt 100 Prozent der Gebühren zurück, wenn die Hauseigentümer in einem Rückzahlungsplan genau angeben, welche Mieter Anrecht auf welche Rückerstattung haben. Oder aber, die Stadt bezahlt pauschal 70 Prozent der Gebühren zurück, ohne Rückzahlungsplan. Auch dann muss das Geld aber an die Mieter weitergegeben werden.

Regula Rytz rechnet damit, dass die meisten Hauseigentümer die zweite Variante wählen werden - und die Stadt so nicht die gesamten 20 Millionen Franken zurückzahlen muss: «Am Schluss werden es wohl rund 17 Millionen Franken sein.»

Die Stadt hat unter 031 321 79 99 eine Hotline für Fragen der Bevölkerung eingerichtet.

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