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Bundeshaus und Parlament 246 Parlamentarier, zwei Kammern, ein Haus

Ein System von zwei gleichberechtigten Kammern mit unterschiedlicher Anzahl an Politikern soll die einzigartige Ausgewogenheit in der Schweiz sicherstellen. Amerika diente dabei den Schweizer Staatsgründern als Vorbild.

Propaganda Volksinitiative Proporzwahl des Nationalrates
Legende: Propaganda Volksinitiative Proporzwahl des Nationalrates ch.ch

Seit Beginn der Eidgenossenschaft 1848 besteht das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem National- und dem Ständerat. Doch nicht immer verfügten die beiden Räte über ihre heutige Anzahl an Parlamentariern. So war zum Beispiel der Nationalrat bei der Gründung des Bundesstaates 1848 auf 111 Mitglieder beschränkt. Erst mehr als 100 Jahre später, 1963, wurde die heutige Anzahl von 200 Nationalräten festgelegt. Seit diesem Zeitpunkt finden regelmässige Volkszählungen statt, aufgrund welcher die Anzahl Nationalratsmandate pro Kanton definiert wird. Seit 2003 entfällt auf 37‘500 Einwohner ein Mandat. Allerdings gilt, dass jeder Kanton mindestens einen Abgesandten nach Bern schicken darf: Auch kleine Kantone wie zum Beispiel der Kanton Appenzell Innerrhoden, welcher nur gerade 15‘500 Einwohnerinnen und Einwohner zählt, haben Anspruch auf eine Vertreterin oder einen Vertreter im Nationalrat.

Wahlsystem fördert Parteienvielfalt

In den ersten 70 Jahren der Staatsgründung, von 1848 bis 1919, wählten die Schweizer Stimmbürger die Nationalräte im Majorzwahlsystem. Das bedeutet, dass immer der Politiker mit den meisten Stimmen gewählt ist. Dieses Wahlverfahren sicherte den Freisinnigen in den ersten Jahrzehnten des Bundesstaates regelmässige Wahlsiege. Mit der Volksinitiative für die Proporzwahl, die 1918 angenommen wurde, änderte sich dieses System und die Sozialdemokraten, wie auch die Konservativen konnten ihre Sitzanteile ausbauen. Seit diesem Zeitpunkt werden die dem jeweiligen Kanton zustehenden Sitze proportional zu den aus diesem Kanton eingehende Stimmen unter den Parteien verteilt: Der Kanton Thurgau etwa verfügt über sechs Sitze im Nationalrat. Nun werden die eingegangenen Stimmen der Einwohner des Thurgaus pro zur Wahl angetretener Partei gezählt. Diejenige Partei, welche den proportional grössten Anteil aller Stimmen aus dem Thurgau erhalten hat, bekommt nun auch die meisten der sechs freien Sitze im Nationalrat.

Autonome Kantone

Kantonswappen auf Fahne
Legende: Kantonswappen auf Fahne SRF

Im Gegensatz zum Nationalrat sind die Sitze im Ständerat fix verteilt: Jeder Kanton stellt zwei Personen. Halbkantone halten jeweils einen Sitz. Wie diese Parlamentarier gewählt werden, liegt laut der Schweizerischen Bundesverfassung in der Hoheit der Kantone. So wählte zum Beispiel im Kanton Bern 1979 noch das Kantonsparlament, der Grosse Rat, die beiden Ständeräte. Auch den Zeitpunkt der Wahl können die Kantone frei wählen. Allerdings wurden die Wahlgänge in den letzten Jahren harmonisiert. Ausser in Appenzell Innerrhoden, wo die Wahl des Ständerates an der traditionellen Landsgemeinde durchgeführt wird, finden die Ständeratswahlen gleichzeitig mit den Nationalratswahlen alle vier Jahre statt.

Zwei Kammern für mehr Konsens

Ständerats- und Nationalratssaal
Legende: Ständerats- und Nationalratssaal SRF

Das über die Jahrhunderte etablierte Zweikammersystem hat sich in der Schweiz bewährt. Obwohl diese Organisation immer wieder für seine Inflexibilität in der Kritik steht, bietet sie die Möglichkeit, konsensorientierte Lösungen zu finden. Denn erst wenn die beiden Räte sich einig sind, erhält ein Beschluss seine Gültigkeit. Dieses ausgeklügelte Konstrukt wurde allerdings nicht in der Schweiz erfunden, sondern ist an das System der US-amerikanischen Verfassung angelehnt.

In seltenen Fällen beraten die beiden Räte zusammen und bilden so die Vereinigte Bundesversammlung. In solchen Fällen sitzen die insgesamt 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Nationalratssaal. Sie treten bei Wahlen, Begnadigungen und Zuständigkeitskonflikten zwischen den obersten Bundesbehörden zusammen.

Ein Land von Teilzeitpolitikern: Doppelbelastung Milizparlament

Video
Mythos Milizparlament?
Aus Arena vom 05.10.2012.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 16 Sekunden.

Die National- und Ständeräte widmen ihrem Parlamentsmandat durchschnittlich 60 Prozent ihrer Arbeitszeit. Den Rest des Pensums – und oft auch darüber hinaus – gehen die Politikerinnen und Politiker einem nichtparlamentarischen Beruf nach. Diese stetig steigende Doppelbelastung führte dazu, dass in letzter Zeit immer wieder über den Milizcharakter des Schweizer Parlaments diskutiert wurde. Experten wie auch Politiker sind sich allerdings uneinig, ob ein Berufsparlament wie in Deutschland, Frankreich oder den USA die bessere Lösung wäre.

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