Gerichtspräsident Markus Gross sagte am Dienstag bei der Urteilsbekanntgabe, die Frau habe die Explosion tatsächlich verursacht. Jedoch sei sie zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen.
In solchen Fällen sieht das Strafgesetzbuch vor, dass die Beschuldigten als nicht strafbar gelten und gegen sie eine Massnahme verhängt wird. Das ist im Fall der Frau eine ambulante Therapie. Diese soll gemäss den Worten von Gross verhindern, dass die Frau nochmals sich selbst und andere gefährdet.
Schon in Therapie
Die Frau lässt sich bereits freiwillig therapieren. Vor Gericht sagte sie, sie anerkenne, dass sie krank sei. Zwar würde sie gern mit den Medikamenten aufhören, doch wenn es sein müsse, nehme sie diese weiterhin ein. Diesen Willen, sich zu therapieren, rechnete das Gericht der Frau positiv an.
Was damals geschah
Mit der Explosion habe sie sich selber umbringen wollen, sagte die Frau im Gerichtssaal. Nach der Explosion wurde sie mit Brandverletzungen vor dem Haus vorgefunden und per Helikopter ins Spital gebracht. Sämtliche vier Wohnungen des Gebäudes waren für längere Zeit unbewohnbar geworden – die Explosion hatte eine Fassade des Hauses zum Einsturz gebracht.