Wie es bisher war
- Bis anhin erlaubte das Gesetz nur Beiträge für neue Anlässe in Form von Aufbauhilfen. Auf diese Weise konnten Veranstaltungen wie die Belle-Epoque-Woche in Kandersteg etabliert werden.
- Das reiche nicht, um die Veranstaltungen längerfristig zu sichern, argumentierte der Regierungsrat. Es brauche auch eine regelmässige Unterstützung bedeutender Veranstaltungen mit internationaler Werbewirkung.
Was ändert
- Der Kanton Bern kann neu Grossanlässe mit wiederkehrenden Beiträgen unterstützen.
- Die Weltcuprennen in Wengen und Adelboden sind für die Regierung derzeit die einzigen Anlässe, die für regelmässige Beiträge in Frage kommen. Das Gesetz lässt aber auch die Förderung anderer Veranstaltungen zu, wenn sie eine vergleichbare Werbewirkung haben.
- Mit der Revision des Tourismusentwicklungsgesetzes werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen.
Weitgehende Einigkeit im Parlament
Anlässe wie die Weltcuprennen in Wengen und Adelboden brächten dem Kanton grosse internationale Werbewirkung und generierten Wertschöpfung – da waren sich alle Parteien einig.
SP, Grüne und GFL wollten im Gesetz eine stärkere ökologische Nachhaltigkeit solcher Anlässe verankern. Dieser Antrag scheiterte.
Müssen Kleinstherbergen zahlen?
Mehr zu reden gab ein Nebenschauplatz der Gesetzesrevision: Die Beherbergungsabgaben für Kleinstherbergen. Diese sollen künftig einen Minimalbetrag von 50 Franken zahlen. Verschiedene Grossrätinnen und Grossräte verlangten eine Befreiung der Kleinstbeherberger von den 50 Franken. Insbesondere die Pfadfinderbewegung wurde im Rat als Beispiel angeführt. Doch auch andere Gruppen oder Organisationen könnten betroffen sein, etwa Sportvereine, Musik- und Schullager, Behindertenlager oder Ähnliches. Die Anträge müssten in der Kommission eingehender diskutiert werden, forderte eine Mehrheit im Rat. Wenn die offenen Fragen geklärt sind, wird der Rat in einer zweiten Lesung über das Gesetz befinden. |