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Uferweg Wohlen Verwaltungsgericht bestätigt Linienführung des Uferwegs

Das Gericht lehnt Beschwerden gegen den geplanten Uferweg ab. Er führt entlang des Wohlensees durch private Parzellen.

Das hin und her um einen geplanten Uferweg entlang des Wohlensees bei Bern dauert bereits drei Jahrzehnte. Nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern einen neuen Entscheid gefällt. Es bestätigt die durch den Regierungsrat bewilligte Linienführung des Weges im Gebiet Inselrain bei Hinterkappelen und lehnt Beschwerden von betroffenen Anwohnern ab.

Der Regierungsrat hat 2012 die Uferschutzplanung «Inselrain» bewilligt und die Baubewilligung für den rund 700 Meter langen Kiesweg entlang des Sees erlassen.

Auswirkungen auf Anwohner sind umstritten

Wie der Kanton Bern mitteilt, betont das Gericht das gewichtige öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit des Seeufers. Die Linienführung sei vom Regierungsrat so festgelegt worden, dass der Uferweg keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Anstösser habe, heisst es. Den Eingriff ins Privateigentum erachte man als gering.

Die Interessengemeinschaft Pro Wohlensee, welche sich auch für die Anliegen der Anwohner einsetzt, zeigt sich über das Urteil «bestürzt». Dieser Uferweg habe sehr wohl grosse Auswirkungen auf die Interessen der Anstösser, sagt IG-Präsident Rudolf Mäder.

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