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Fensterläden Chur Aluminium-Läden in der Altstadt dürfen bleiben

Das Bundesgericht hat im Sinne der Hauseigentümer entschieden: Sie dürfen ihre Räume mit günstigeren Aluminiumläden verdunkeln und müssen keine Holzläden montieren. Der Stadt Chur und der Denkmalpflege dürfte dieser Entscheid nicht behagen. Sie wollten die 39 grünen Fensterläden wieder durch Holz ersetzt haben.

Das Churer Baugesetz sieht zwar vor, dass Bauherrn von Gebäuden in der Altstadt dazu verpflichtet werden können, bestimmte Materialien zu verwenden. Nur ist das betroffene Gebäude selbst kein historischer Bau und auch nicht als schützenswert eingetragen. Dennoch müssen sich Veränderungen daran harmonisch in die Umgebung einfügen. Und das geschieht gemäss Bundesgericht auch mit Aluminiumfensterläden, welche die gleiche Farbe und das gleiche Lamellenbild aufweisen wie die bisherigen.

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