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Gemeindegesetz Graubünden Doch keine Mindestgrösse des Gemeindevorstands

Nach der Vernehmlassung habe die Bündner Regierung die Vorlage nochmals entschlackt, heisst es in einer Mitteilung. Kantonalrechtlich werde lediglich das geregelt, was zwingend einheitlich sein soll.

  • Anders als vor der Vernehmlassung soll die Anzahl der Gemeindevorstände nun doch nicht festgeschrieben werden.
  • Gemeindeversammlungen und Parlamentssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein. Eine Ausstandspflicht können die Gemeinden nicht mehr vorsehen.
  • Gemeinden sollen Konsultativabstimmungen durchführen können, ohne dafür zusätzlich eigene Gesetze zu erlassen.

Die Bündner Gemeindegesetz aus dem Jahre 1974 verlor im Laufe der Jahre nach diversen Teilrevisionen an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit. Im Oktober kommt die revidierte Fassung in den Grossen Rat. Voraussichtlich im Juli 2018 soll sie in Kraft treten.

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