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Aus Regi GR vom 10.04.2017.
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Neuer Bündner Richtplan Eine «gute Auslegeordnung» mit Knackpunkten

Der Entwurf für den neuen Bündner Richtplan sei grundsätzlich als eine «gute Auslegeordnung» taxiert worden, sagt Richard Atzmüller. Doch Knackpunkte gebe es verschiedene. Der Leiter des Amts für Raumentwicklung und sein Team haben die rund 150 Stellungnahmen gesichtet.

Bauen und Boden verschwenden, damit soll es vorbei sein. Mit dem neuen schweizerischen Raumplanungsgesetz, das seit bald drei Jahren gilt, soll die Ressource Boden effizienter genutzt werden. Die Kantone müssen deshalb ihre Raumplanung und damit ihr wichtigstes Instrument, den Richtplan, anpassen. Im Februar ging die Vernehmlassung zum Bündner Entwurf zu Ende. Richard Atzmüller ist Leiter des Amts für Raumentwicklung.

SRF News: Wenn Sie alle Rückmeldungen anschauen, wie war der Grundtenor?

Richard Atzmüller: Der Grundtenor war, dass es sich beim neuen Richtplan um eine gute Auslegeordnung handelt.

Wir haben bereits darüber berichtet, manche Regionen haben happige Kritik geäussert. Sie monierten die Verkleinerung der Bauzonen ihrer Region, weil dort die Bevölkerungsprognosen schlecht sind.

Die Rückmeldungen haben uns gezeigt, dass in den peripheren Regionen mit Alterung und Bevölkerungsrückgang diese Angst da ist. So hiess es: «Nehmt uns das Potential nicht ganz weg, damit wir uns weiterhin noch entwickeln können». Das war in der Tat eine der häufigen Rückmeldungen.

Die Knackpunkte

Beim Amt für Raumentwicklung sind rund 150 Stellungnahmen eingegangen – ein Drittel von Gemeinden, hinzu kommen Stellungnahmen von Regionen, anderen Kantonen, auch Nachbarsregionen im Ausland und sechs Privaten. Im Gespräch beschreibt Leiter Richard Atzmüller, was besonders herausgestochen ist.

  • Ab welcher Grösse muss eine Bauzone mit anderen Gemeinden abgestimmt werden?

    Laut Vorschlag des Kantons soll dies aber einer Hektare passieren. Hier sei zentral, so Atzmüller, welche Position der Bund vertritt. Der Entwurf des kantonalen Richtplans ist dort momentan in der Vorprüfung.

  • Wie verdichtet muss in den Gemeinden gebaut werden?

    Hier habe es die Rückmeldung gegeben, dass die vorgeschlagene Verdichtung (beispielsweise höhere oder mehr Gebäude auf der gleichen Fläche) das Siedlungsbild zu stark insbesondere in den Dörfern verändern würde.

  • Wie gut müssen die neuen Bauzonen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen werden? Stichworte dazu sind die Häufigkeit der Verbindungen und zweitrangig die Nähe von Haltestellen. Hier hätten verschiedene Stellungnahmen von zu hohen Anforderungen gesprochen.
  • Ein weiterer Streitpunkt sind die Prognosen für die künftige Bevölkerungsentwicklung. Hier habe es Kritik auf beiden Seiten gegeben – die Prognose sei zu optimistisch, respektive zu pessimistisch.
  • Der Arbeitsaufwand: Die Gemeinden aber auch Parteien fragen sich, ob sich die Anpassungen an den neuen Richtplan von der Arbeitslast her seitens der Gemeinden, privaten Büros aber auch vom Amt innert nützlicher Frist bewältigen lassen.

Bis im Herbst will das Amt für Raumentwicklung den überarbeiteten Richtplan präsentieren. Wobei, so Leiter Richard Atzmüller: «Der Herbst hört am 20. Dezember auf». Es könnte also je nachdem Ende Jahr werden.

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