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Bündner Parlament kippt Promillegrenze für Jäger
Aus Schweiz aktuell vom 18.10.2016.
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Graubünden Grosser Rat kippt Promillegrenze für Jäger

Auf der Bündner Jagd wird doch keine Promillegrenze eingeführt. Die Mehrheit des Kantonsparlaments lehnte die Einführung von Alkoholgrenzwerten ab. Eine der wenigen grösseren Neuerungen im revidierten Jagdgesetz ist das Verbot der Wildtierfütterung.

Künftig ist es verboten, Hirsch und Reh zu füttern. Ein Problem seien die Schäden im Schutzwald, weil das Schalenwild auch umliegende Bäume verbeisse, hiess es im Rat. Die Wildtiere dürfen künftig nur noch in Notsituationen, zum Beispiel bei einem besonders harten Winter gefüttert werden.

Andere Vorschläge überstanden die Debatte nicht. So lehnte der Grosse Rat eine Verlängerung der Hochjagd um vier Tage ab. Die Massnahme hätte ursprünglich die Kritik an der Sonderjagd ersticken sollen. Eine Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd ist jedoch weiterhin hängig und aktuell vor Bundesgericht, weil sie der Grosse Rat für ungültig erklärt hatte.

Auch auf Ablehnung stiess eine Promillegrenze für Jäger und Jägerinnen. Die Bündner Jagd habe kein Alkoholproblem, hiess es im Rat. Bis anhin sei bei keinem einzigen Jagdunfall Alkohol im Spiel gewesen. Und die Jägerschaft werde unter Generalverdacht gestellt, hiess es weiter.

Parlament wehrt sich für Jäger

Regierungsrat Mario Cavigelli verteidigte die Vorlage. Diese wollte 0,5 Promille als Grenzwert. Der Wert entspreche zwar jenem im Strassenverkehr. Die Sanktionen bei Verstössen seien bei den Jägern aber weitaus milder. Es gebe nur eine Busse sowie allenfalls einen bedingten Entzug des Patents.

Das Parlament zeigte sich auch bei den Gebühren für die dreiwöchige Patentjagd im September jägerfreundlich. Die Patentgebühren für Einheimische wurden nicht wie von der Regierung vorgeschlagen von 697 Franken auf 800, sondern auf nur 750 Franken angehoben.

Jagd in der Kritik: Zwei hängige Initiativen

Ob mit diesen wenigen Änderungen der Initiative für eine naturverträgliche und ethische Jagd der Wind aus den Segeln genommen wurde, ist fraglich. Zentrale Anliegen wie beispielsweise ein Verbot der Vogeljagd oder eine Winterruhe ab dem 1. November wurden nicht umgesetzt. Das Parlament erklärte gestern die Initiative für teilweise gültig (siehe Kasten rechts). Falls die Initianten dies akzeptieren, wäre eine Abstimmung im Mai 2017.

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