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Eine neue Verfassung für die Kirchenzukunft (20.9.2017)
Aus Regi GR vom 20.09.2017.
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«Ihr seid das Salz der Erde» Neue Verfassung der Evangelischen Kirche setzt auf Zusammenarbeit

Als erstes fällt in der neuen Verfassung ein kurzer Satz auf, noch vor dem ersten Artikel: «Ihr seid das Salz der Erde». Der Wunsch nach einem Bibelspruch in der Verfassung sei von Pfarrer und Pfarrerinnen gekommen, sagt Cornelia Camichel Bromeis, Dekanin der Bündner Synode. Der Satz stamme aus der Bergpredigt und sei für die neue Verfassung programmatisch zu verstehen: «In erster Linie geht es um Menschen, die in einer Gemeinschaft zusammenleben».

Die neue Verfassung will es Interessierten möglichst einfach machen, beizutreten. Eine Taufe ist nicht Pflicht – aber erwünscht. Es reicht eine simple Erklärung, dass man Teil der evangelischen Kirche sein will. Dies steht im Gegensatz zur Formulierung in der noch aktuellen Verfassung von 1978, die von «personeller Zugehörigkeit» spricht und davon ausgeht, dass jeder und jede einer Konfession angehört.

Statt 3000 Unterschriften nur noch 800

Punkten will die evangelisch-reformierte Landeskirche mit ihren Überzeugungen und ihrem Angebot. Mit der neuen Verfassung können und sollen Kirchgemeinden sich breiter aufstellen und dafür in Kirchenregionen mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten. Er sehe in diesem Bereich das grösste Potential, sagt Frank Schuler, Präsident der 16-köpfigen Verfassungskommission an der Präsentation der neuen Verfassung am Mittwoch in Chur.

Portrait von Frank Schuler
Legende: «Ich sehe das grösste Potential in der Zusammenarbeit», sagt Frank Schuler, Präsident der Verfassungskommission. SRF

Gleichzeitig will sich die evangelische Kirche au demokratischer aufstellen. Auslöser für die neue Verfassung waren nämlich vor zehn Jahren Probleme mit der Aufsicht und damit der Frage, wie mit Konflikten umgegangen wird. Man habe sich nun für eine Lösung von unten nach oben entschieden, sagt Schuler: «Zuerst soll versucht werden, Konflikte auf regionaler Ebene zu lösen».

Für eine Änderung der Landeskirchen-Verfassung braucht es neu statt 3000 Unterschriften noch 800, neu soll auch das Referendum bei Gesetzesvorlagen oder grösseren Ausgaben möglich sein.

Die neue Verfassung und mit ihr auch ein leicht angepasstes Selbstverständnis der evangelisch-reformierten Kirche wird im November im Kirchenparlament beraten. Im Juni 2018 soll die Abstimmung für alle Reformierten sein.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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