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Bündner Jagd Jagd: Weniger Mitspracherecht für Umweltverbände gefordert

Die Bündner Regierung verlangt bei der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes Änderungen vom Bund. So soll er das Mitspracherecht der Umweltverbände bei der Jagd einschränken. WWF Schweiz widerspricht mit Zahlen - 2015 seien über 90% der Beschwerden erfolgreich gewesen.

Bis gestern Mittwoch konnten interessierte Kreise ihre diversen Anpassungen im eidgenössischen Jagdgesetz anbringen. Auslöser für die Revision war vor zwei Jahren die Forderung des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler, den Wolfsschutz zu lockern (siehe hier). Die Bündner Regierung ist in ihrer Stellungnahme mit diesem zentralen Punkt einverstanden. Interessant sind zwei weitere Forderungen:

  • Jäger und Jägerinnen aus anderen Kantonen sollen nicht automatisch die Möglichkeit haben, in Graubünden zu jagen. Der Kanton müsse die Zahl der Jäger im Wald beschränken können, fordert die Regierung. Zuviele Leute im Wald könne kontraproduktiv sein.
  • Umweltverbände haben heute die Möglichkeit, gewisse Entscheide der Bündner Regierung punkto Jagd anzufechten. Die Regierung will dieses Recht massiv einschränken. Das Wildtiermanagement müsse abschliessend vom Kanton entschieden werden, sonst verliere man zuviel Zeit.

Die Forderung punkto Verbandsbeschwerderecht kommt überraschend für den WWF Schweiz. Laut Sprecherin Martina Lippuner lege man nur Beschwerde bei wichtigen Anliegen ein. 2015 habe der WWF schweizweit 19 Fälle abgeschlossen und in über 90% vor Gericht obsiegt. Dies zeige, es brauche das Beschwerderecht um das Gesetz durchzusetzen.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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