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Graubünden Krankenpflegegesetz für Bündner Heimverband untauglich

Der Kanton möchte alternative Wohnformen für ältere Menschen fördern. Im Gegenzug sollen die Investitionsbeiträge an neue Plätze in Pflegeheimen gestrichen werden. Der Bündner Spital- und Heimverband wehrt sich gegen die Gesetzesrevision.

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Kritik am Krankenpflegegesetz (27.01.2015)
02:55 min
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So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, das ist das Ziel vieler. Geht es aber irgendwann nicht mehr ohne Betreuung, bleibt oftmals keine Alternative zum Altersheim. Dies will der Kanton nun ändern.

Für die Regierung ist klar: Betreutes Wohnen soll vermehrt angeboten und gefördert werden. Schon heute sei rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen eigentlich am falschen Ort. Sie würden besser in einer betreuten Wohnung leben.

Anstatt Beiträge für neue Plätze in Pflegeheimen zu zahlen, soll künftig das betreute Wohnen gefördert werden. Diese Verquickung von alternativen Wohnformen und die Streichung der Investitionsbeiträge für Pflegeplätze, stösst dem Bündner Spital- und Heimverband sauer auf.

Zuerst wichtige Grundsatzdiskussion führen

«Anstatt nun das ganze schon vorauseilend im Gesetz festzuschreiben und zu regulieren, wäre eine Grundsatzdiskussion angebracht», sagt Franco Hübner, Geschäftsleiter des Verbands. Wie soll die Zukunft der Bündner Pflegelandschaft aussehen?, dies solle zuerst geklärt werden.

Dafür sei es zu spät, sagt Rudolph Leuthold, Chef des Bündner Gesundheitsamts. «Die Grundsatzdiskussion wurde bereits vor Jahren geführt, die Stossrichtung wurde sogar ins Regierungsprogramm geschrieben», erklärt Leuthold.

Die Vernehmlassung zur Revision des Krankenpflegegesetzes dauert noch bis Ende Januar. Noch in diesem Jahr soll die Vorlage in den Grossen Rat kommen.

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